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Christiane Nüsslein-Volhard

* 20.10.1942 in Magdeburg

1995 wurde die in Tübingen forschende Naturwissenschaftlerin CHRISTIANE NÜSSLEIN-VOLHARD, zusammen mit ERIC F. WIESCHAUS (*1940) und EDWARD B. LEWIS (1918-2004), „für ihre grundlegenden Erkenntnisse über die genetische Kontrolle der frühen Embryonalentwicklung“ mit dem Nobelpreis für Medizin oder Physiologie ausgezeichnet. In jahrelanger Arbeit mit Mutanten der Taufliege Drosophila war es ihr und ihren Kollegen gelungen, genetische Steuerungsmechanismen auszumachen, die für die Ausbildung charakteristischer Larvenstrukturen verantwortlich sind. Bei späteren Experimenten zeigte sich, dass ähnliche biochemische Prozesse auch in der Embryogenese der Wirbeltiere auftreten.

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Hinweise aus der Ontogenie

Bei einem Vergleich von Wirbeltierembryonen aus verschiedenen Entwicklungsstadien stellte ERNST HAECKEL (1834-1919) Ähnlichkeiten fest. Er leitete daraus das „biogenetische Grundgesetz“ ab.

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Individualentwicklung des Menschen

Jeder Mensch durchläuft in seinem Leben eine Entwicklung, die mit der befruchteten Eizelle (Zygote) beginnt und mit dem Tod endet. Das ist verbunden mit Wachstum, Gestaltwandel, Ausbildung körperlicher und geistiger Fähigkeiten, allmählicher Entfaltung und Wiederabnahme des Leistungsvermögens bis hin zu Alterungs- und Abbauerscheinungen. Diese Vorgänge beruhen auf Veränderungen in den Zellen und Organen unseres Körpers und unterliegen gewissermaßen einem „inneren Programm“. Sie sind nicht aufhaltbar und nicht rückgängig zu machen (irreversibel), verlaufen aber bei jedem Menschen in einer individuellen Ausprägung.

Man unterscheidet zwei Hauptabschnitte:

  1. vorgeburtliche Entwicklung oder Embryonalentwicklung (von der befruchteten Eizelle bis zum geburtsreifen Kind),
  2. nachgeburtliche Entwicklung (vom Neugeborenen bis zum Greisenalter/Tod).
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Störfaktoren der Embryonalentwicklung

Der Embryo ist während seiner Entwicklung normalerweise gut geschützt. Dennoch gibt es verschiedene Störfaktoren, die zu Fehlentwicklungen, schweren Missbildungen des Embryos oder zum Abort führen können.

Zu diesen schädigenden Einflüssen gehören genetische und mütterliche Faktoren sowie Umweltfaktoren wie Medikamente, Chemikalien, Suchtmittel, Strahlung und Infektionserreger, die spezifische Entwicklungsstörungen hervorrufen. Die Anfälligkeit für solche Störfaktoren sowie das Ausmaß der ausgeprägten Missbildungen sind wesentlich von dem Zeitpunkt der Einwirkung abhängig.

Während der sensiblen Phase, in der komplexe und grundlegende Prozesse der Organogenese ablaufen, wirken solche Störfaktoren besonders fatal.

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