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Biologische Wirkung radioaktiver Strahlung

Radioaktive Strahlung können wir mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmen. Sie kann aber beim menschlichen Körper und auch bei anderen Lebewesen Wirkungen hervorrufen, die man als biologische Wirkungen bezeichnet. Insbesondere kann sie zu unmittelbaren Schädigungen führen (akute Strahlenschäden) oder Schäden hervorrufen, die sich erst nach Jahren bemerkbar machen (Spätschäden).

Genetische Schäden (Erbschäden) bewirken, dass sich die Auswirkungen der radioaktiven Strahlung erst bei der Nachkommenschaft zeigen. Besonders gefährlich ist eine kurzzeitige hohe Strahlenbelastung.

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Strahlenbelastung und Strahlenschutz

Aufgrund der natürlichen Radioaktivität sowie der künstlichen Radioaktivität sind wir alle ständig einer gewissen radioaktiven Strahlung ausgesetzt. Diese Strahlung ist nicht überall gleich groß, sie hängt von dem konkreten Umfeld ab. Die durchschnittliche Gesamtbelastung beträgt in Deutschland etwa 4 mSv/Jahr. Diese „normale“ Strahlenbelastung hat keine gesundheitlichen Folgen. Trotzdem sollte stets der Grundsatz gelten:

Die radioaktive Strahlung, der man sich aussetzt, sollte so gering wie möglich sein.

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