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Die Judenverfolgung im NS-Regime – die Nürnberger Gesetze

Das Programm der NSDAP und der NS-Staat waren von der Rassenideologie des Nationalsozialismus geprägt und von Anbeginn an antisemitisch ausgerichtet. Die menschenverachtende Begründung dieser Ideologie, die die Überlegenheit der arischen (deutschen) Rasse gegenüber minderwertigen Rassen, vor allem den jüdischen Menschen, betonte, lieferte HITLER u. a. in seinem Buch „Mein Kampf“: Nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“ sollten die Juden alles Schlechte, Böse, Abartige, das Satanische schlechthin, verkörpern. HITLER wurde es dabei von einer tausendjährigen europäischen Tradition der Judenverfolgung erleichtert, sie in diese Rolle zu zwängen.
Gestützt auf das ideologische „Rüstzeug“, begann unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten die Ausgrenzung und Verfolgung der Juden in Deutschland.
Ihre rechtliche Ausgrenzung und Diskriminierung erfolgte dabei durch spezielle Gesetze. So wurden Juden per Gesetz aus dem Staatsdienst oder vom Wehrdienst ausgeschlossen. Den vorläufigen Höhepunkt erreichte die Ausgrenzung jedoch mit den Nürnberger Gesetzen. „Reichsbürgergesetz“ und „Blutschutzgesetz“ nahmen den deutschen Juden die wesentlichsten Bürgerrechte und waren fortan die scheinjuristische Grundlage für ihre hemmungslose Verfolgung.

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Jüdische Emigration und jüdischer Widerstand während des Nationalsozialismus

Für die überwiegende Mehrheit der deutschen Juden waren Mitte der 30er Jahre weder die Entwicklung noch das Ausmaß des der nationalsozialistischen Judenverfolgung abzusehen. Die deutschen Juden verstanden sich fast ausnahmslos als deutsche Staatsbürger und integraler Bestandteil der Gesellschaft. Deshalb kam - abgesehen von einer ersten Auswanderungswelle 1933 - für die meisten deutschen Juden eine Emigration lange Zeit nicht in Frage. Sie war gleichbedeutend mit dem Verlust der oftmals über Generationen in Deutschland aufgebauten Existenz. Erschwert wurde die Emigration zudem durch die damit verbundenen Kosten und Sonderabgaben, sowie die beschränkte Aufnahmebereitschaft vieler Staaten.
Doch es gab auch jüdischen Widerstand. Dazu gehörten das Attentat von HERSCHEL GRYNSPAN und die Aktion der „Gruppe Baum“ ebenso wie Aufstände in den Vernichtungslagern Sobibor und Treblinka und der bewaffnete Kampf im Warschauer Getto.

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