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Der Grundlagenvertrag von 1972

Mit dem im Dezember 1972 unterzeichneten und im Mai 1973 in Kraft getreten Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratische Republik (DDR) sollten die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und auf der Basis von Gleichberechtigung und gutnachbarlicher Zusammenarbeit grundlegend geregelt werden. Das war nicht einfach, denn beiden Seiten verbanden grundsätzlich unterschiedliche Positionen hinsichtlich ihres beiderseitigen Verhältnisses. Die DDR sah in diesem Vertrag ein Abkommen zwischen zwei, nach dem Völkerrecht, souveränen Staaten. Sie verknüpfte mit dem Vertrag nicht zuletzt die Ziele der Anerkennung ihrer staatlichen Souveränität und internationaler Gleichberechtigung.
Die Haltung der westdeutschen Bundesregierung war komplizierter. Ihr deutschlandpolitischer Ansatz läßt sich auf die von ihr gewählte Formel bringen, nach der es sich bei den beiden Vertragspartnern um zwei Staaten, aber um eine Nation gehandelt habe. Damit sollte deutlich werden, dass man einerseits am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, was man aber andererseits nur über die Anerkennung der Realitäten für erreichbar hielt.
In dem im Grundlagenvertrag erzielten Ergebnis konnten sich letztlich beide Seiten wiederfinden. Für die von der deutschen Teilung betroffenen Menschen ergaben sich durch diese Annäherung konkrete Erleichterungen in Form von Besuchs- und anderen Kontaktmöglichkeiten.

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Der Nahost-Konflikt

Die Wurzeln des Nahostkonflikts reichen bis zum Ende des 19. Jh. zurück. Aufgrund der Verfolgung der europäischen Juden, die während des Nationalsozialismus ihren grausamen Höhepunkt erreichte, stieg die Zahl der Auswanderer nach Palästina stetig an. Nach dem Zweiten Weltkrieg stimmte die UNO der Teilung Palästinas und der Gründung eines israelischen Staates zu, der am 14. Mai 1948 von DAVID BEN GURION ausgerufen wurde. Noch in derselben Nacht griffen die benachbarten arabischen Staaten Israel an, unterlagen aber in diesem Krieg. In weiteren Kriegen eroberten die Israelis Gebiete im Libanon, die Sinai-Halbinsel, die Golan-Höhen, und verschafften sich die Kontrolle über die palästinensischen Gebiete.
Gegen die israelische Vorherrschaft setzte sich die 1964 gegründete PLO zur Wehr. Ihr Kampf um einen eigenständigen Palästinenser-Staat verschärfte sich 1987 mit dem als Intifada bezeichneten Aufstand. Der Anfang der 90er-Jahre angestoßene Friedensprozess, in dem Israel nach der Devise „Land für Frieden“ Gebiete (Gaza, Westbank) an die Palästinenser abtreten sollte, geriet nach der Ermordung des ehemaligen israelischen Regierungschefs YITZHAK RABIN 1995 ins Stocken.

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Die UNO – Chronik, Charta, Aufbau, Teilorganisationen

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ist eine Staatenvereinigung zur Sicherung des Weltfriedens und zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Sie wurde 1945 von 51 Staaten mit der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen gegründet. Zielstellungen der UNO sind laut Charta vor allem die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit zur Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme und die Sicherung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache und der Religion.
Zur Realisierung der Ziele bedient sich die UNO unterschiedlicher Organe und Organisationen, u. a. des Weltsicherheitsrates und der UNESCO.
Diese sind den Grundsätzen der UNO entsprechend tätig, z. B. entsprechend der Menschenrechtsdeklaration oder den Genfer Konventionen der Vereinten Nationen.

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