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1970 in Erfurt – man spricht wieder miteinander

Als sich im März 1970 Bundeskanzler WILLY BRANDT (BRD) und der Ministerpräsident WILLY STOPH (DDR) in Erfurt trafen, war dies auf solch offizieller Ebene das erste Zusammentreffen von ostdeutschen und westdeutschen Politikern seit einer gescheiterten Ministerpräsidentenkonferenz im Jahre 1947. Seither waren mit den Gründungen der BRD und der DDR 1949 aber nicht nur zwei deutsche Staaten entstanden. sondern vor allem seit dem Bau der Berliner Mauer 1961, auch Kontakte der Deutschen aus Ost und West fast unmöglich geworden.
Dennoch zeigten spontane Sympathiebekundungen von DDR-Bürgern für WILLY BRANDT während des Treffens in Erfurt, dass die Menschen große Hoffnungen in diese Zusammenkunft setzten. Solchen Hoffnungen kam ein von der neuen sozialliberalen Regierung der Bundesrepublik vertretenes Konzept einer „Politik der kleinen Schritte“ und eines „Wandels durch Annäherung“ entgegen. Durch Vereinbarungen mit der Regierung der DDR, die damit als gleichberechtigter Partner anerkannt wurde, wollte man für die von der Teilung betroffenen Menschen konkrete Erleichterungen und Kontaktmöglichkeiten erreichen. Gleichzeitig verknüpfte sich damit die Vorstellung, dass sich in solch konkreten Begegnungen nicht nur das Bewusstsein einer einheitlichen deutschen Nation erhalten, sondern auch ein allmählicher Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR möglich sein würde.

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Der Grundlagenvertrag von 1972

Mit dem im Dezember 1972 unterzeichneten und im Mai 1973 in Kraft getreten Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratische Republik (DDR) sollten die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und auf der Basis von Gleichberechtigung und gutnachbarlicher Zusammenarbeit grundlegend geregelt werden. Das war nicht einfach, denn beiden Seiten verbanden grundsätzlich unterschiedliche Positionen hinsichtlich ihres beiderseitigen Verhältnisses. Die DDR sah in diesem Vertrag ein Abkommen zwischen zwei, nach dem Völkerrecht, souveränen Staaten. Sie verknüpfte mit dem Vertrag nicht zuletzt die Ziele der Anerkennung ihrer staatlichen Souveränität und internationaler Gleichberechtigung.
Die Haltung der westdeutschen Bundesregierung war komplizierter. Ihr deutschlandpolitischer Ansatz läßt sich auf die von ihr gewählte Formel bringen, nach der es sich bei den beiden Vertragspartnern um zwei Staaten, aber um eine Nation gehandelt habe. Damit sollte deutlich werden, dass man einerseits am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, was man aber andererseits nur über die Anerkennung der Realitäten für erreichbar hielt.
In dem im Grundlagenvertrag erzielten Ergebnis konnten sich letztlich beide Seiten wiederfinden. Für die von der deutschen Teilung betroffenen Menschen ergaben sich durch diese Annäherung konkrete Erleichterungen in Form von Besuchs- und anderen Kontaktmöglichkeiten.

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