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Machtübertragung an Hitler

Am 30. Januar 1933 übertrug HINDENBURG HITLER die Macht, indem er ihn als Reichskanzler berief. Seit 1930 regierten in Deutschland aufgrund von Notstandsverordnungen nur noch Präsidialkabinette, die keine Mehrheit im Parlament besaßen. So stellte auch das Kabinett unter Reichskanzler HITLER ein solches Kabinett dar. Man nannte es das „Kabinett der Nationalen Konzentration“. LUDENDORFF schrieb noch am 30. Januar 1933 an HINDENBURG: „Ich prophezeie Ihnen feierlich, dass dieser unselige Mann unser Reich in den Abgrund stürzen wird!“
Bereits am 3. Februar wurden Neuwahlen auf den 5. März ausgeschrieben. Da die NSDAP aus diesen Wahlen nicht mit absoluter Mehrheit hervorging, wurde im Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ gegen die Stimmen der SPD beschlossen. Dieses Gesetz war für die Nationalsozialisten das Ermächtigungsgesetz, das ihnen unbeschränkte Herrschaft ermöglichte. Nach der Machtübertragung erfolgte nun die totale „Machtergreifung“.

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