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Die Karlsbader Beschlüsse

Die Karlsbader Beschlüsse wurden 1819 von den Staaten des Deutschen Bundes zur Sicherung des Metternich-Systems erlassen. Es bestand aus drei Teilen:

  • Bundes-Universitätsgesetz,
  • Bundes-Preßgesetz,
  • Bundes-Untersuchungsgesetz.

Damit sollten alle nationalistischen und demokratischen Bestrebungen im Deutschen Reich ausgeschaltet und Mittel gefunden werden, die entsprechenden „Risikogruppen“ (Studenten, Hochschullehrer, Journalisten etc.) wirkungsvoll zu überwachen.

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