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Zentralverwaltungswirtschaft am Beispiel der ehemaligen DDR

Die Deutsche Demokratische Republik wurde im Jahr 1949 gegründet und war in den 41 Jahren ihres Bestehens ein sozialistischer Staat, welcher seine Wirtschaft nach den Prinzipien der Zentralverwaltungswirtschaft ausrichtete.
Auf der Basis des gesamtgesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln kam dem Staat die Funktion zu, den gesamten Wirtschaftsprozess zentral zu planen, zu steuern und zu kontrollieren.
Es gibt in der Zentralverwaltungswirtschaft keinen freien Wettbewerb auf den Warenmärkten, sondern Angebot und Nachfrage werden mit solchen Mitteln wie zentral festgelegten Preisen, Kontingentierung von Mangelware und zentral festgelegten Löhnen geregelt. Nach der Deutschen Einigung brachen deshalb die meisten Betriebe in der ehemaligen DDR zusammen, weil sie im Wettbewerb auf dem freien Markt nicht bestehen konnten.

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