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Nukleare Abrüstung und Non-Proliferation

Nach dem Epochenumbruch der Jahre 1989/90 und dem damit verbundenen Ende des Ost-West-Konflikts waren viele Menschen und Institutionen weltweit von der Hoffnung auf eine globale Friedensordnung, eine Stärkung der Vereinten Nationen und eine Abkehr von militärischer Gewaltanwendung erfüllt. Besonders die atomaren Massenvernichtungswaffen der USA und der UdSSR – ihr Potenzial zur gegenseitigen gesicherten Vernichtung – bedrohten in der Zeit des Ost-West-Konflikts nicht nur ihre Besitzer und ihre Bündnispartner, sondern die Menschheit schlechthin mit Vernichtung. Gleichzeitig bewirkte aber diese Gefahr zumindest begrenzte Zusammenarbeit sowie Berechenbarkeit und wirkte konfliktdämpfend in einem bipolaren internationalen System. Die strategischen atomaren Massenvernichtungswaffen der USA und der UdSSR bzw. Russlands wurden nach einem mehrjährigen Verhandlungszyklus deutlich reduziert. Nach wie vor sind aber die USA und Russland die mit Abstand größten Atommächte. Auf sie entfallen ca. 95 % aller Atomwaffen.
Durch die Globalisierung hat sich die Welt dynamisch verändert und ist unübersichtlicher geworden. Regionale Probleme haben in einer zunehmend verflochtenen Welt immer häufiger globale Auswirkungen. Die Weiterverbreitung (Proliferation) von atomaren, biologischen sowie chemischen Massenvernichtungswaffen und von entsprechenden Trägermitteln stellt eine große Gefahr dar. Die Proliferation von Atomwaffen ist dabei das größte Risiko für die Menschheit. Immer mehr Staaten sind potenziell in der Lage, Massenvernichtungswaffen und entsprechende Trägermittel zu produzieren. Der Besitz von Atomwaffen sichert zudem einen exklusiven Status im Gefüge der internationalen Beziehungen. Verschiedene internationale Verträge regulieren und begrenzen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln: Die Proliferation von Massenvernichtungswaffen verstärkt die potenziellen internationalen Sicherheitsrisiken und verschärft die Gefahr des Einsatzes von Atomwaffen auch durch die traditionellen Atommächte.

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11. September 2001

Fast jeder wird sich noch daran erinnern, was an diesem Tag geschehen ist.

Um 8.46 Uhr Ortszeit krachte Flug AA 11 der American Airlines in den Nordturm des World Trade Centers und explodierte. Zu diesem Zeitpunkt dachten viele noch an einen Unfall. Nachdem dann aber wenige Minuten später, nämlich um 9.03 Uhr, ein weiteres Flugzeug, Flug UA 175 der United Airlines, den Südturm der Twin Towers traf, wurde allmählich klar, dass dies kein Zufall sein konnte. Um 8.43 Uhr Ortszeit traf ein drittes entführtes Flugzeug, Flug AA 77 der American Airlines, das Pentagon in Arlington, einem Vorort der US-Hauptstadt Washington, DC. Ein weiteres ebenfalls entführtes Flugzeug, Flug UA 93 der United Airlines, stürzte in der Nähe von Pittsburgh ab, als Passagiere versucht hatten, die Entführer zu überwältigen, nachdem sie per Handy von ihren Angehörigen von den Anschlägen erfahren hatten.

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Internationaler Strafgerichtshof 

Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Arbeit auf. Sein Statut stellt vier Verbrechen unter Strafe: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression. Erste Verfahren wurden inzwischen eingeleitet, erste Probleme z. B. durch mangelnde Unterstützung durch die Staatenwelt tauchten auf.
Grundlage seiner Tätigkeit ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hierin sind seine Zuständigkeiten, die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze und die Zusammensetzung des Gerichts enthalten. Das Gericht ist ein durch die Unterzeichnerstaaten des Statuts geschaffenes selbstständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Tätigkeit vornehmlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte liegt. Es hat enge Verbindungen zur UNO, ohne eines ihrer Organe zu sein. Es stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts dar, das sich auf die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen, z. B. von verbrecherischen Staatsmännern, bezieht. Insofern die genannten strafbaren Handlungen häufig aber auch eine Gefährdung der internationalen Sicherheit bedeuten, ist seine Einrichtung zugleich ein wichtiger Schritt der internationalen Friedenssicherung.

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Alexis de Tocqueville

* 29.07.1805 Paris
† 16.04.1859 Cannes

Einem alten normannischen Adelsgeschlecht entstammend studierte ALEXIS DE TOCQUEVILLE an der Pariser Sorbonne Jura. Im Anschluss an sein Studium war er am Versailler Gerichtshof tätig, bis er im April 1831 seine Amerika-Reise antrat. Dort sollte er das amerikanische Gefängniswesen begutachten. Aus den USA nach Frankreich zurückgekehrt, ließ er sich als Anwalt in Paris nieder, beschäftigte sich aber hauptsächlich mit der Niederschrift seiner Reiseeindrücke. Daraus entstand sein Buch „Über die Demokratie in Amerika“, das ihn berühmt machte und dem er seine Aufnahme in die Académie française verdankte. Als Politiker spielte er während und nach der Februarrevolution (1848) eine wichtige Rolle und war kurzzeitig französischer Außenminister. Seine politische Laufbahn endete 1851 mit dem Staatsstreich von LOUIS BONAPARTE – dem späteren Kaiser NAPOLÉON III.

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Konrad Adenauer

* 05.01.1876 Köln
† 19.05.1967 Bad Honnef

KONRAD ADENAUER war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Amt bekleidete er 14 Jahre und trug auf entscheidende Weise zur Wiedererlangung der Souveränität Westdeutschlands, zur deutsch-französischen Aussöhnung und zum Ausbau der sozialen Marktwirtschaft durch LUDWIG ERHARD bei.
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) hat er mitbegründet und geprägt.
KONRAD ADENAUER ist heute allgemein als Gründungsvater der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

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Abrüstungsvereinbarungen und Rüstungskontrolle

Abrüstung, Rüstungskontrolle und -begrenzung sind Kernaufgaben der Friedenssicherung.
Erste Ansätze einer internationalen Abrüstung gab es Ende des 19. Jh. Zu dieser Zeit waren die imperialistischen Großmächte in einen offenen Rüstungswettlauf eingetreten, speziell das Deutsche Reich und Großbritannien beim Bau von Kreuzern und Großkampfschiffen.
Gemessen an der Forderung, den Krieg durch allgemeine und totale Abrüstung aus dem Leben der Völker zu verbannen, den Waffenhandel zu unterbinden und die Welt zumindest von Massenvernichtungsmitteln zu befreien, sind die Resultate bisheriger Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik bescheiden.

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Institutionen der euro-atlantischen Sicherheitsordnung

Die euro-atlantische Sicherheitsordnung bezieht sich auf ein Gebiet, das von Nordamerika über Europa bis in Teile Asiens reicht. In ihm engagieren sich verschiedene internationale Organisationen und Institutionen mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen für die gemeinsame Sicherheit. Die wichtigsten sind:

  • die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa),
  • der Europarat,
  • die NATO,
  • der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat,
  • die EU.

Die gemeinsame Sicherheitsordnung ist historisch gewachsen und insbesondere Ergebnis der nach dem Ende der Teilung Europas 1989/90 möglich gewordenen gesamteuropäischen Perspektiven. Sie kann weitestgehend im Sinne einer Ordnung gemeinsamer und kollektiver Sicherheit verstanden werden. Der ihr zugrunde liegende Begriff der Sicherheit umfasst neben militärischen auch politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimensionen.

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Irak-Krieg 2003

Der Krieg, den die USA im Bündnis mit Großbritannien gegen Irak und sein diktatorisches Regime im März 2003 führten (Bild 1), war ein zwischenstaatlicher Krieg. Er wurde als Anti-Terror-Krieg verstanden.
Der Irak-Krieg war ein Hegemonial- und Weltordnungskrieg, der auf eine politische Neuordnung des Nahen Ostens zielte.
Der Irak-Krieg hat um einiges mehr die reale Gefahr begründet, dass das bestehende Völkerrecht und die damit verbundenen multilateralen Verfahren innerhalb des UN-Systems nicht mehr beachtet werden und statt dessen eine unipolare Weltordnung entsteht. Eine der zentralen Fragen, die einer Klärung bedürfen, ist die nach der Selbstverteidigung oder Rechtfertigung eines Präemptivkriegs.

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Parlamentarismus

Die Wurzeln des Parlamentrismus reichen bis in das Spätmittelalter zurück. Im 19. Jh. wurde das Bürgertum zum Motor des Parlamentarismus, doch erst mit der vollständigen Demokratisierung des Wahlrechts Anfang des 20. Jh. entwickelte sich das Parlament zur echten Volksvertretung.
Der deutsche Parlamentarismus ist gezeichnet von historischen Brüchen. In der Weimarer Republik hatte das Parlament weitreichende Befugnisse, sah sich aber einem vom Volk gewählten Reichspräsidenten gegenüber, der die eigentliche Macht im Staat verkörperte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein parlamentarisches Regierungssystem etabliert, in dem der Bundeskanzler dem Parlament verantwortlich ist. Diese Regierungsform ist unter demokratischen Staaten weit verbreitet, unterscheidet sich jedoch vom präsidentiellen Regierungssystem (z. B. USA). Hier wird die Regierung nicht vom Parlament bestimmt, sondern durch Präsidentschaftswahlen vom Volk ermittelt.
Kritik am parlamentarischen System zielt vor allem auf die mangelnde Trennung von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) sowie den starken Einfluss der Parteien.

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Machtelite

Macht ist die Fähigkeit, das Verhalten anderer zu bestimmen oder zu beeinflussen. Macht ist in der Bevölkerung ungleich verteilt. In modernen Gesellschaften übernehmen Bereiche, wie Politik und Verwaltung, Wirtschaft oder Kirchen bestimmte Funktionen für den Bestand und die Fortentwicklung des Gesamtsystems eines Landes. Die Machtelite setzt sich aus Funktionseliten zusammen, in ihrem Zentrum die politische Elite, ergänzt um die Wirtschaftselite.
In Deutschland sind Aufsteigereliten der oberen Schichten überproportional in der Machtelite vertreten. Im Unterschied zur Machtelite der Weimarer Republik verbindet die Führungsgruppe ein Grundkonsens über die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung Deutschlands. Auf dieser Grundlage existieren unterschiedliche Einstellungen und Orientierungen (pluralistische Elite).

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Weltwirtschaft und Ökologie

Die Globalisierung führt zur zunehmenden internationalen Verflechtung aller Bereiche des Lebens. Diese Intensivierung der globalen Beziehungen z. B. in Kommunikation, Wirtschaft, Politik, Kultur und Umwelt vollzieht sich auf unterschiedlichen Ebenen und umfasst Individuen, Gesellschaften, Institutionen und Staaten.
Die Umwelt ist von der ökonomischen Theorie lange Zeit kaum beachtet und als freies Gut behandelt worden, das zu einem Preis von Null genutzt werden kann und damit nicht Gegenstand des Wirtschaftens ist. Seit Beginn der Zivilisation haben Menschen in den ökologischen Kreislauf eingegriffen und diesen oft dauerhaft geschädigt. Beispiele sind die Abholzung und folgende Versteppung großer Teile des Mittelmeerraumes durch die Römer vor bereits 2000 Jahren. Inzwischen hat man eingesehen, dass die Umwelt kein freies Gut mehr ist.

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