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Staatsbürger: Rechte und Pflichten

Die Gesamtheit aller in Deutschland lebenden Personen werden als Einwohner, Bewohner oder Bevölkerung bezeichnet. Staat, Nation und Volk bestehen aus Mitgliedschaften von Menschen, die wechselseitige Verantwortung tragen. Diese werden Bürger genannt. Die Mitgliedschaften vereinen in landestypischer Weise objektive Merkmale wie Territorium, Herrschaft, Religion, Abstammung mit subjektivem Gemeinschaftsgefühl (Wir-Gefühl, National-Gefühl). Ihren politischen Ausdruck finden sie in den Bürgerrechten.

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