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Gewerkschaft

Gewerkschaften sind unabhängige Verbände von lohn- und gehaltsabhängigen Arbeitnehmern, die sich zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen sowohl im Betrieb als auch allgemein in Wirtschaft und Politik zusammengeschlossen haben. Sie gelten als die ursprüngliche Form der Arbeiterbewegung und sind bis heute feste Institutionen geblieben.

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Grundströmung Sozialismus

Der Sozialismus entwickelte sich als breite Grundströmung im frühen 19. Jh. als Gegenbewegung zu den Theorien des Liberalismus und den gesellschaftlichen Verhältnissen im Industriekapitalismus (Verelendung der Arbeiter, soziale Frage). Inspiriert von den Forderungen der Französischen Revolution (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) zielten sozialistische Denker auf Gerechtigkeit und Solidarität als Voraussetzung der Freiheit aller Menschen. Politisch manifestierten sich sozialistische Ideen in der Arbeiterbewegung, die für bessere Lebensbedingungen der abhängigen Lohnarbeiter und ihre gerechte Teilhabe am gesellschaftlich produzierten Reichtum kämpfte.

Die politische Lehre des Sozialismus strebt danach, die gesellschaftlichen Verhältnisse mit dem Ziel der sozialen Gleichheit und Gerechtigkeit grundlegend zu verändern. Zu unterscheiden sind drei Dimensionen des Sozialismus (Ideen und Denkmodelle, Bewegungen und Parteiorganisationen, realisierte Herrschaftssysteme), aber auch verschiedene historische Entwicklungsperioden und Ausprägungen. Die theoretischen Konzeptionen des Sozialismus sind sehr vielfältig; die wichtigsten sozialistischen Strömungen sind:

  • Frühsozialismus („utopischer Sozialismus“),
  • Marxismus („wissenschaftlicher Sozialismus“),
  • orthodoxer Marxismus/Kommunismus und
  • demokratischer Sozialismus/Sozialdemokratie.
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Parlamentarismus

Die Wurzeln des Parlamentrismus reichen bis in das Spätmittelalter zurück. Im 19. Jh. wurde das Bürgertum zum Motor des Parlamentarismus, doch erst mit der vollständigen Demokratisierung des Wahlrechts Anfang des 20. Jh. entwickelte sich das Parlament zur echten Volksvertretung.
Der deutsche Parlamentarismus ist gezeichnet von historischen Brüchen. In der Weimarer Republik hatte das Parlament weitreichende Befugnisse, sah sich aber einem vom Volk gewählten Reichspräsidenten gegenüber, der die eigentliche Macht im Staat verkörperte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein parlamentarisches Regierungssystem etabliert, in dem der Bundeskanzler dem Parlament verantwortlich ist. Diese Regierungsform ist unter demokratischen Staaten weit verbreitet, unterscheidet sich jedoch vom präsidentiellen Regierungssystem (z. B. USA). Hier wird die Regierung nicht vom Parlament bestimmt, sondern durch Präsidentschaftswahlen vom Volk ermittelt.
Kritik am parlamentarischen System zielt vor allem auf die mangelnde Trennung von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) sowie den starken Einfluss der Parteien.

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