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Gewaltenteilung: parlamentarische Demokratie

Neben dem Rechtsstaatsprinzip und der Volkssouveränität ist die Gewaltenteilung die dritte wesentliche Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Ordnung, die besagt, dass die Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen aufgeteilt wird, um durch eine gegenseitige Kontrolle der Gewalten sowohl die Konzentration als auch den Missbrauch von Macht zu verhindern. Nach der klassischen Definition verteilt sich die Staatsgewalt auf drei Träger: Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Schon in der Antike entwickelten Denker die Lehre der gemischten Verfassung. In der Neuzeit begründeten JOHN LOCKE und CHARLES DE SECONDAT MONTESQUIEU das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist das Kernstück der freiheitlich-demokratischen Verfassungslehre.

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von „checks and balances“ verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Handlungen der jeweils anderen Gewalt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.

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Politikverständnis in der Geschichte

Die verschiedenen historischen Phasen des Politikverständnisses haben deutliche Spuren in der Gegenwart hinterlassen. Sie legten die Grundlinien für einige der gegenwärtig nebeneinander oder auch konkurrierend verwendeten Politikbegriffe.
PLATON und ARISTOTELES sind die Begründer der Politikwissenschaft in der griechischen Antike. Auf sie geht der normativ-ontologische Politikbegriff zurück. Der in der Neuzeit mit den großen geographischen Entdeckungen und wissenschaftlichen Umwälzungen entstandene realistische Politikbegriff wurde im 20. Jh. vor allem von MAX WEBER wieder aufgenommen und verbreitet. Politik als Freund-Feind-Unterscheidung geht auf CARL SCHMITT zurück und wird in jüngster Zeit verstärkt rezipiert. Der marxistische Politikbegriff ging aus zwei Denkschulen hervor: aus dem Marxismus-Leninismus, wie er in den Ländern des Ostblocks gelehrt wurde, und aus der „Kritischen Theorie“ der „Frankfurter Schule“, vertreten von MAX HORKHEIMER und THEODOR W. ADORNO. Der systemtheoretische Politikbegriff wurde weltweit verbreitet von DAVID EASTON und NIKLAS LUHMANN. In der Gegenwart wird Politik vorzugsweise unter realistischer und systemtheoretischer Sicht bestimmt. Daneben gibt es eine weite Definition, die über die Phänomene des Staates und des politischen Systems hinausgreift.

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