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Staatsbürger, EU-Bürger, Weltbürger

Durch Wahlen und Abstimmungen nehmen die Staatsbürger einer Demokratie an der Volkssouveränität teil. Ihr Grundrecht auf politische Teilhabe ist auf das Staatsterritorium bezogen.

Die europäische Entwicklung seit dem Westfälischen Frieden von 1648 hat die Verbindung von Nationalstaat und Demokratie über das Territorium herbeigeführt. Gegenwärtig verändert sich das System moderner Nationalstaaten durch die „Entterritorialisierung von Politik, Herrschaft und Regierungsgewalt“ (DAVID HELD, 1995). Die Staatsangehörigkeit kann in andere Länder mitgenommen werden, sie wird „flexibel“. Sie wird überlagert von supranationalen Bürgerschaften. Die Europäische Union begründet eine Unionsbürgerschaft, eine Weltbürgerschaft erscheint vielen als politisches Ziel.

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Staatsbürger: Rechte und Pflichten

Die Gesamtheit aller in Deutschland lebenden Personen werden als Einwohner, Bewohner oder Bevölkerung bezeichnet. Staat, Nation und Volk bestehen aus Mitgliedschaften von Menschen, die wechselseitige Verantwortung tragen. Diese werden Bürger genannt. Die Mitgliedschaften vereinen in landestypischer Weise objektive Merkmale wie Territorium, Herrschaft, Religion, Abstammung mit subjektivem Gemeinschaftsgefühl (Wir-Gefühl, National-Gefühl). Ihren politischen Ausdruck finden sie in den Bürgerrechten.

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Hannah Arendt – die Freiheit des Handelns

* 14.10.1906 Minden bei Hannover
† 04.12.1975 New York

Berühmt geworden ist HANNAH ARENDT durch ihr politisches Hauptwerk über den Totalitarismus und die Berichterstattung über den Jerusalemer Eichmann-Prozess. Als deutsche Jüdin musste sie – 1933 kurzzeitig von der Gestapo verhaftet – aus Deutschland fliehen und engagierte sich, erst in Paris, dann in New York, in mehreren jüdischen Hilfs- und Kulturorganisationen. In ihrer politischen Theorie setzte sie sich vehement für eine pluralistische Gesellschaft ein, die vom freien, gemeinschaftlichen Handeln der Bürger geprägt ist.

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Ausländerpolitik: Begriffe und Geschichte

Die Debatte um die Ausländerpolitik bestimmt seit Jahrzehnten die innenpolitische Auseinandersetzung in Deutschland wie kein anderes Thema. Sie wird in Etappen immer wieder mit zunehmender Schärfe geführt.
Die Zuwanderung hat wesentlich zur Bevölkerungsdynamik in Deutschland beigetragen.
Die Konzeptionen der Ausländerpolitik haben sich seit Gründung der Bundesrepublik und nach der Wiedervereinigung Deutschlands auf Grund wechselnder Konstellationen mehrfach gewandelt.
Zu Problemfeldern der Ausländerpolitik wurden im Laufe der Jahre die steigende Zahl von Asylbewerbern, die anhaltende Zuwanderung deutschstämmiger Spätaussiedler und der verstärkte Familiennachzug von Gastarbeitern.
Es folgten Anwerbestopp und Begrenzungspolitik. Die Ausländerpolitik wurde nicht auf die neuen Bedingungen ausgerichtet: ein neues Ausländerrecht und notwendige Integrationsmaßnahmen fehlten.
1991 trat mit dem neuen Ausländergesetz die Grundgesetzänderung des Artikels 16a zur Asylpolitik in Kraft.
Veränderungen in der Ausländerpolitik leitete die 1998 angetretene rot-grüne Koalition ein. Dazu gehören das Einbürgerungsgesetz von 1999 und der Entwurf eines neuen Zuwanderungsgesetzes.

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