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Arbeitsmarktpolitik

Das Ziel staatlicher Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ist die Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes. Dabei gilt es, die Zahl der Erwerbstätigen zu erhöhen (quantitatives Ziel) und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern (qualitatives Ziel). Nur so gelingt es, das wirtschaftliche Wachstum und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu fördern.
Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik können in

  • aktive Arbeitsmarktförderung,
  • aktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen und in
  • passive Arbeitsmarktpolitik

eingeteilt werden.

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