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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Betriebliches Personalwesen

Das Personalwesen hat die Aufgabe, allen Bereichen des Unternehmens das notwendige Personal bereitzustellen.
Der Umfang des Personalwesens eines Unternehmens wird bestimmt von

  • der Größe und Organisation des Unternehmens,
  • den personalpolitischen Vorstellungen der Unternehmensleitung,
  • der Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt.

Die Unternehmen müssen ihre Entscheidungen im Personalbereich gründlich planen und abstimmen. Das ist umso wichtiger, je größer ein Unternehmen ist, denn die menschliche Arbeit ist für das Unternehmen sehr teuer (Lohn- und Lohnnebenkosten).

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