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Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist die älteste deutsche politische Partei. An ihrem Beginn 1863 als Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein (ADAV) stehen Arbeitergruppen und -vereine, die sich auf Initiative FERDINAND LASALLEs als selbstständige politische Partei konstituieren. Auf staatliche Verfolgung (Sozialistengesetz) reagiert die Partei mit dem Aufbau einer breit angelegten Emanzipations- und Kulturbewegung mit zahlreichen Vereinen, Genossenschaften und Unternehmen. Die SPD geht den Weg von der sozialistischen Arbeiterpartei mit marxistischem Programm des 19. Jahrhunderts zur sozialreformerischen Volkspartei der linken Mitte seit den 1960er-Jahren.

Eine besondere Verankerung der Mitglieder und Wähler im gewerkschaftlichen Milieu bleibt bestehen, bei sonst großer sozialer Vielfalt der Anhängerschaft. Die politischen Konzepte der Ostpolitik (WILLY BRANDT) und der demokratischen Reformen der Gesellschaft verändern das politische Profil des Landes. Zwischen 1998 und 2005 (Kabinett GERHARD SCHRÖDER/JOSCHKA FISCHER) – und ähnlich in der Großen Koalition seit 2005 – steht der Umbau von Staat und Gesellschaft (Haushaltskonsolidierung, Generationengerechtigkeit, europäische Integration) im Vordergrund.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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