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Judenverfolgung im Mittelalter – Judenhut und gelber Fleck

Die Juden bildeten eine besondere Bevölkerungsgruppe in den mittelalterlichen Städten. Als Nichtchristen hatten sie seit der römischen Antike nur eingeschränkte Rechte (Verbot Ämter zu übernehmen, Verbot christliche Sklaven zu halten). Ab etwa dem 8. Jh. standen die Juden dann unter dem besonderen Rechtsschutz des Königs, später auch der fürstlichen Landesherren. Dieser Schutz bedeutete, dass die Juden gegen die Zahlung bestimmter Abgaben nach ihren Glaubensüberzeugungen und nach ihrem eigenen Recht in den Städten leben durften.
Seit dem Hochmittelalter trat die Kirche aus Glaubensgründen für die strenge Isolierung der Juden in den Städten ein. Ihnen wurden bestimmte Wohnviertel, sogenannte Gettos, zugewiesen. Seit dem päpstlichen Konzil von 1215 wurde das Tragen eines Judenhuts und eines gelben Flecks als äußeres Erkennungszeichen vorgeschrieben. Außerdem schloss das Kirchenkonzil die Juden von Handwerk und Gewerbe aus. Ihnen blieb nur der Geldverleih als Lebensunterhalt, der die verarmte und verschuldete Bevölkerung der Städte gegen sie aufbrachte. Damit bildete das Konzil auch den Auftakt verschärfter Judenverfolgung in Deutschland, die sich periodisch in Judenpogromen äußerte. Die Pogrome wurden durch Gerüchte und Aberglauben ausgelöst und kosteten Hundertausenden von Juden das Leben.

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Jüdische Emigration und jüdischer Widerstand während des Nationalsozialismus

Für die überwiegende Mehrheit der deutschen Juden waren Mitte der 30er Jahre weder die Entwicklung noch das Ausmaß des der nationalsozialistischen Judenverfolgung abzusehen. Die deutschen Juden verstanden sich fast ausnahmslos als deutsche Staatsbürger und integraler Bestandteil der Gesellschaft. Deshalb kam - abgesehen von einer ersten Auswanderungswelle 1933 - für die meisten deutschen Juden eine Emigration lange Zeit nicht in Frage. Sie war gleichbedeutend mit dem Verlust der oftmals über Generationen in Deutschland aufgebauten Existenz. Erschwert wurde die Emigration zudem durch die damit verbundenen Kosten und Sonderabgaben, sowie die beschränkte Aufnahmebereitschaft vieler Staaten.
Doch es gab auch jüdischen Widerstand. Dazu gehörten das Attentat von HERSCHEL GRYNSPAN und die Aktion der „Gruppe Baum“ ebenso wie Aufstände in den Vernichtungslagern Sobibor und Treblinka und der bewaffnete Kampf im Warschauer Getto.

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