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Lehenswesen und Grundherrschaft

Ein Lehen ist ein Land oder ein Amt, das die Berufskrieger vom König für ihren militärischen Dienst erhielten. Dafür waren sie dem König zu Dienst und Treue verpflichtet. Derjenige, der ein Lehen empfing, wurde Lehnsmann genannt, derjenige, der ein Lehen vergab, Lehnsherr. Der König (Lehnsherr) seinerseits war zum Schutz seiner Untertanen (Lehnsmänner, Lehnsleute) verpflichtet.Grundherrschaft bedeutet die Ausübung der Macht durch einen Grundherrn über Land und Leute. Da die Adligen ihren Grundbesitz und ihre Lehen nicht selbst bewirtschaften konnten, wurde das Land von abhängigen, persönlich unfreien Bauern bewirtschaftet, oder es wurde ihnen zu bestimmten Bedingungen zur Nutzung überlassen.

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