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Neuseeland

Neuseeland ist ein Staat im Pazifischen Ozean südöstlich von Australien. Er besteht aus zwei Hauptinseln, der Nordinsel und der Südinsel. Die Nordinsel ist durch starke tektonische Vorgänge geformt worden. Aktive Vulkane, Erdbeben und Thermalquellen erinnern noch heute daran. Die Südinsel hat im Westen Hochgebirgscharakter mit Gletschern und sich tief ins Land einschneidenden Fjorden.

Die Bevölkerungsdichte Neuseelands ist sehr gering. Das Land besitzt eine multikulturelle Bevölkerung. Die Maoris, die Ureinwohner des Landes, sind rechtlich gleichgestellt und in die Gesellschaft integriert. Die Landwirtschaft mit Schafs- und Rinderzucht hat 60 % Anteil am neuseeländischen Exportaufkommen. Im Dienstleistungssektor gewinnt der Tourismus zunehmend an Bedeutung.

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Das Edikt von Potsdam

Das Edikt von Potsdam vom 29.10.1685 gewährte den „Glaubensgenossen französischer Nation“ die Einwanderung in die Lande des Großen Kurfürsten FRIEDRICH WILHELM von Brandenburg.
Der Kurfürst – im Gegensatz zur evangelisch-lutherischen Bevölkerungsmehrheit Brandenburgs selbst calvinistischen Glaubens – bot seinen in Frankreich wegen ihrer Religion verfolgten protestantischen Glaubensgenossen, den Hugenotten, freie und sichere Niederlassung in Brandenburg an. Den Flüchtlingen wurden großzügige Privilegien gewährt, unter anderen Befreiung von Steuern und Zöllen, Subventionen für Wirtschaftsunternehmen und Bezahlung der Pfarrer durch das Fürstentum.

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Ausländerpolitik: Begriffe und Geschichte

Die Debatte um die Ausländerpolitik bestimmt seit Jahrzehnten die innenpolitische Auseinandersetzung in Deutschland wie kein anderes Thema. Sie wird in Etappen immer wieder mit zunehmender Schärfe geführt.
Die Zuwanderung hat wesentlich zur Bevölkerungsdynamik in Deutschland beigetragen.
Die Konzeptionen der Ausländerpolitik haben sich seit Gründung der Bundesrepublik und nach der Wiedervereinigung Deutschlands auf Grund wechselnder Konstellationen mehrfach gewandelt.
Zu Problemfeldern der Ausländerpolitik wurden im Laufe der Jahre die steigende Zahl von Asylbewerbern, die anhaltende Zuwanderung deutschstämmiger Spätaussiedler und der verstärkte Familiennachzug von Gastarbeitern.
Es folgten Anwerbestopp und Begrenzungspolitik. Die Ausländerpolitik wurde nicht auf die neuen Bedingungen ausgerichtet: ein neues Ausländerrecht und notwendige Integrationsmaßnahmen fehlten.
1991 trat mit dem neuen Ausländergesetz die Grundgesetzänderung des Artikels 16a zur Asylpolitik in Kraft.
Veränderungen in der Ausländerpolitik leitete die 1998 angetretene rot-grüne Koalition ein. Dazu gehören das Einbürgerungsgesetz von 1999 und der Entwurf eines neuen Zuwanderungsgesetzes.

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Ausländerpolitik nach dem Zuwanderungsgesetz

In einem überparteilichen Konsens wurde nach vierjährigen parlamentarischen Beratungen im Juli 2004 das Zuwanderungsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Am 5. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt es am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Zuwanderungsgesetz ist vorläufiger Endpunkt einer Jahrzehnte geführten innenpolitischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik über ihre Ausländerpolitik. Mit dem neuen Gesetz ist auch gegen den jahrelangen konservativen Widerstand rechtlich verankert, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Im Rahmen einer politischen Neuorientierung von der Ausländer- zur Migrationspolitik – eingeleitet von der rot-grünen Regierungskoalition – ist das Zuwanderungsgesetz ein wichtiger zweiter gesetzgeberischer Schritt, nach Einführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000. Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Zuwanderung politisch zu gestalten, zu steuern und zu begrenzen. Im Vordergrund stehen dabei die nationalen Interessen der Bundesrepublik, insbesondere ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktinteressen, und die humanitären Verpflichtungen.
Das Zuwanderungsgesetz widerspiegelt die Wirklichkeit der Bundesrepublik im Jahr 2004. Letztlich entscheidend ist, dass die im Gesetz angelegten Möglichkeiten und Perspektiven der Integration ausländischer Menschen, der Toleranz gegenüber dem Fremden, der gesellschaftlichen und kulturellen Bereicherung, von Deutschen und Zuwanderern gewollt und genutzt werden. Für ein entsprechendes gesellschaftliches Klima stehen künftig die politischen Parteien in größerer Verantwortung.

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Multikulturelle Gesellschaft

Das Zeitalter der Globalisierung ist auch gekennzeichnet durch den Wandel der national-homogenen Gesellschaft zu einer Gesellschaft mit einem breiten Spektrum an Subkulturen, Weltanschauungen und Religionen. Der Begriff multikulturelle Gesellschaft zeigt sowohl das Erfordernis als auch die Probleme der Integration oder Assimilation von Bürgern unterschiedlicher ethnischer oder religiöser Herkunft auf.

Multikulturelles muss sich im Zusammenleben der Menschen oft durchsetzen in Auseinandersetzung mit Demokratiedefiziten und Frauenfeindlichkeit, mit Korruption, Alkoholismus und Drogenmissbrauch.
In Demokratien, wie der Bundesrepublik Deutschland, besteht ein Problem darin, wie die Tatsache der Begegnung und Vermischung verschiedener kultureller Einflüsse von Personen, sozialen Gruppen, Parteien wahrgenommen wird (einseitig oder differenziert), wie sich insbesondere Entscheidungsträger dieser Entwicklung praktisch stellen, ob sie eine ethnisch-kulturelle Vielfalt fördern oder behindern.

Die wechselseitige Akzeptanz und Beeinflussung der Kulturen zeigt heute eine ganze Reihe von Dimensionen, die gleichzeitig auftreten und untrennbar miteinander verbunden sind: lokale (kommunale), regionale, national-staatliche, europäische, eurasiatische, globale.

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Konzepte und Regelungen der Integration

Die Bundesrepublik Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland. Dadurch ist die Integration (Eingliederung) der Migranten (Zuwanderer) in die Mehrheitsgesellschaft zur dauerhaften Aufgabe von Staat und Gesellschaft geworden. Die Auffassungen darüber, was unter Integration zu verstehen ist, sind jedoch sehr unterschiedlich.

In der Bundesrepublik Deutschland werden zwei politische Konzepte der Integration kontrovers diskutiert. Das Konzept der Assimilation zielt auf die komplette Eingliederung von Migranten in die Aufnahmegesellschaft – vor allem über einen Angleichungsprozess ethnischer Minderheiten (durch Veränderung der Einstellungen, Werte, Verhaltensgewohnheiten). Das Konzept der „multikulturellen Integration“ verfolgt das Prinzip der „Einheit in Verschiedenheit“: Mehrheit und ethnische Minderheiten leben auf der Basis gemeinsamer Sprache, Regeln und Grundwerte (der freiheitlich-demokratischen Grundordnung) im gegenseitigen Respekt für die jeweiligen sozialen und kulturellen Besonderheiten gleichberechtigt und in Frieden miteinander. Marginalisierung (fehlende soziale Integration) und dauerhafte Segmentation (Absonderung von ethnischen Gruppen) werden in beiden Konzepten als unerwünschte Effekte und problematische Entwicklungen abgelehnt.

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