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Friedrich Ebert – der erste Reichspräsident

* 04.Februar 1871 FRIEDRICH EBERT in Heidelberg
† 28. Februar 1925 FRIEDRICH EBERT in Berlin

FRIEDRICH EBERT war der erste demokratisch gewählte Reichspräsident der Weimarer Republik. Seine Amtszeit dauerte von Februar 1919 bis zu seinem Tod im Februar 1925. Als Sohn eines Schneidermeisters machte EBERT eine beispiellose politische Karriere in der SPD, die ihn bis in das höchste Staatsamt führte. Während seiner Amtszeit versuchte EBERT die Weimarer Republik als demokratisches und soziales Gemeinwesen aufzubauen und zu festigen. Er stieß dabei auf heftige Widerstände rechts und links des Parteienspektrums und musste zahlreiche Maßnahmen mithilfe

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Machtübertragung an Hitler

Am 30. Januar 1933 übertrug HINDENBURG HITLER die Macht, indem er ihn als Reichskanzler berief. Seit 1930 regierten in Deutschland aufgrund von Notstandsverordnungen nur noch Präsidialkabinette, die keine Mehrheit im Parlament besaßen. So stellte auch das Kabinett unter Reichskanzler HITLER ein solches Kabinett dar. Man nannte es das „Kabinett der Nationalen Konzentration“. LUDENDORFF schrieb noch am 30. Januar 1933 an HINDENBURG: „Ich prophezeie Ihnen feierlich, dass dieser unselige Mann unser Reich in den Abgrund stürzen wird!“
Bereits am 3. Februar wurden Neuwahlen auf den 5. März ausgeschrieben. Da die NSDAP aus diesen Wahlen nicht mit absoluter Mehrheit hervorging, wurde im Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ gegen die Stimmen der SPD beschlossen. Dieses Gesetz war für die Nationalsozialisten das Ermächtigungsgesetz, das ihnen unbeschränkte Herrschaft ermöglichte. Nach der Machtübertragung erfolgte nun die totale „Machtergreifung“.

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Das parlamentarische System – die Parteien der Weimarer Republik

Die Weimarer Verfassung definierte die junge, in Weimar gegründete Republik zwar als parlamentarische Demokratie, enthielt aber auch mächtige Instrumente, um das Parlament zu umgehen. Vor allem der Reichspräsident besaß so weitreichende verfassungsmäßige Befugnisse, dass er notfalls auch ohne den Reichstag regieren konnte. Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Weimarer Republik deshalb von einer parlamentarischen Demokratie zu einer Präsidialdemokratie. Die demokratischen Parteien konnten diese Entwicklung nicht aufhalten. Sie waren einer großen Konkurrenz durch antidemokratische Parteien ausgesetzt, die ihnen die Schuld an fast allen Missständen gaben. Die demokratischen Parteien unterschätzten, dass die radikalen Parteien den Menschen mit Losungen die Lösung aller ihrer Probleme versprachen und so für viele Wähler immer attraktiver wurden.

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Grundtypen von Herrschaftsformen

Die in der Gegenwart bestehenden Herrschaftsformen können nach zwei Grundtypen unterschieden werden:

  • konstitutionelle Demokratie (demokratischer Verfassungsstaat) und
  • Autokratie/Diktatur (Einzelherrschaft).

Diese Unterscheidung erfolgt anhand bestimmter Unterscheidungskriterien, zumeist historisch-empirisch nach den Strukturen der Institutionen, Verfahren und Normen (Strukturtypologie).
Die so genannte Herrschaftsmessung erfasst in verschiedenen internationalen Projekten die Veränderungen, die sich im Leistungsprofil der Herrschaftsformen nach Ländern und Jahren vollziehen.

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