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Die Rassenideologie der NS-Diktatur

In der nationalsozialistischen Weltanschauung war rassistisches Denken ein zentraler Bestandteil. Mit scheinwissenschaftlichen Verfahrensweisen wurden dabei aus der Biologie Schlüsse für die Erklärung menschlicher Geschichte und menschlicher Gesellschaft gezogen. Dabei behaupteten die Vertreter dieser Ideologie, dass es verschiedenwertige menschliche „Rassen“ gäbe und die „Arier“, denen auch die Deutschen zugerechnet wurden, an der Spitze einer Rassenpyramide stünden. Ein Kernpunkt solcher Vorstellungen war der rassische Antisemitismus. Er betrachtete die Juden gleichsam als Gegenrasse, als Todfeinde der „Arier“.
So fremd uns heute solches Denken auch scheint, konnten sich die Nationalsozialisten damals auf einen seit dem 19. Jh. weitverbreiteten Rassismus stützen, der sich u. a. aus den Lehren des Naturforschers DARWIN speiste.
Allerdings liegt uns diese Rassenideologie nicht in einer geschlossenen Darstellung vor; sie setzte sich vielmehr aus verschiedenen, teils populären Vorstellungen zu einer Ideologie zusammen, die für viele handlungsanleitend war, da sie die Verbrechen der nationalsozialistischen Herrschaft zu legitimieren schien. Insofern können die Millionen von Toten des nationalsozialistischen Deutschland auch auf diese Rassenideologie zurückgeführt werden.

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Kinder- und Frauenrechte

Menschenrechte sind die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen gleich welcher Herkunft, Abstammung, Nationalität und welchen Alters oder Geschlechts. Die Entstehung dieser Rechte und die ersten Menschenrechtserklärungen in Nordamerika und Frankreich Ende des 18. Jh. verdeutlichen, dass sie inhaltlich vom Menschenbild der bürgerlichen Aufklärung geprägt waren. Sie spiegelten den Status und das Selbstverständnis des männlichen Staatsbürgers wider. Menschenrechte waren anfänglich Männerrechte. Das änderte sich im Zuge der von der Frauenbewegung eingeforderten Gleichberechtigung und der Diskussion um soziale und Entwicklungsrechte. Angesichts der fortdauernden geschlechtsbedingten Diskriminierung von Frauen sowie der Ausbeutung und Not von Kindern wurde auch der Katalog der Menschenrechte erweitert. So verabschiedeten die Vereinten Nationen Erklärungen, die den Schutz und die Rechte von Kindern (1989) sowie die Gleichberechtigung der Frau (1993) beinhalten.

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