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Der Grundlagenvertrag von 1972

Mit dem im Dezember 1972 unterzeichneten und im Mai 1973 in Kraft getreten Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratische Republik (DDR) sollten die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und auf der Basis von Gleichberechtigung und gutnachbarlicher Zusammenarbeit grundlegend geregelt werden. Das war nicht einfach, denn beiden Seiten verbanden grundsätzlich unterschiedliche Positionen hinsichtlich ihres beiderseitigen Verhältnisses. Die DDR sah in diesem Vertrag ein Abkommen zwischen zwei, nach dem Völkerrecht, souveränen Staaten. Sie verknüpfte mit dem Vertrag nicht zuletzt die Ziele der Anerkennung ihrer staatlichen Souveränität und internationaler Gleichberechtigung.
Die Haltung der westdeutschen Bundesregierung war komplizierter. Ihr deutschlandpolitischer Ansatz läßt sich auf die von ihr gewählte Formel bringen, nach der es sich bei den beiden Vertragspartnern um zwei Staaten, aber um eine Nation gehandelt habe. Damit sollte deutlich werden, dass man einerseits am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, was man aber andererseits nur über die Anerkennung der Realitäten für erreichbar hielt.
In dem im Grundlagenvertrag erzielten Ergebnis konnten sich letztlich beide Seiten wiederfinden. Für die von der deutschen Teilung betroffenen Menschen ergaben sich durch diese Annäherung konkrete Erleichterungen in Form von Besuchs- und anderen Kontaktmöglichkeiten.

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Die UNO – Chronik, Charta, Aufbau, Teilorganisationen

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ist eine Staatenvereinigung zur Sicherung des Weltfriedens und zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Sie wurde 1945 von 51 Staaten mit der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen gegründet. Zielstellungen der UNO sind laut Charta vor allem die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit zur Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme und die Sicherung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache und der Religion.
Zur Realisierung der Ziele bedient sich die UNO unterschiedlicher Organe und Organisationen, u. a. des Weltsicherheitsrates und der UNESCO.
Diese sind den Grundsätzen der UNO entsprechend tätig, z. B. entsprechend der Menschenrechtsdeklaration oder den Genfer Konventionen der Vereinten Nationen.

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Rechtsgrundlagen internationaler Politik

Als internationale Politik werden alle Beziehungen und zielgerichteten Handlungen bezeichnet, die von Akteuren aus dem Bereich des gesamten politischen Systems (Regierungen, Verbände usw.) und den internationalen Organisationen (EU, NATO usw.) gestaltet, bzw. durchgeführt werden. Das Handeln der Akteure der internationalen Politik findet nicht in einem rechtsleeren Raum statt, sondern orientiert sich an einer Vielzahl von Normen und Regeln. Vor allen Dingen nach den schrecklichen Geschehnissen des Ersten und Zweiten Weltkrieges haben die Staaten eine Vielzahl von Verträgen und Übereinkommen geschaffen, die ein friedliches und sicheres Zusammenleben im internationalen Umfeld garantieren sollen. Die rechtlichen Grundlagen setzen sich aus dem Völkerrecht, dem internationalen Recht und dem Recht der internationalen und supranationalen Organisationen (z. B. das Europarecht oder das UN-Kaufrecht) zusammen. Zudem wurden mehrere Institutionen ins Leben gerufen (der Internationale Gerichtshof, der Internationale Strafgerichtshof), die dazu beitragen sollen, dass die Akteure der internationalen Politik auf der Grundlage der rechtlichen Regeln handeln.

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Charta der Vereinten Nationen

Als die UNO 1945 gegründet wurde, gehörten der Organisation 51 Mitglieder an. Schon 1946 kamen weitere 54 Staaten hinzu. Derzeit gehören 193 Mitgliedstaaten den Vereinten Nationen an. Grundlage für die gemeinsame Arbeit ist die Charta der Vereinten Nationen, die jedes Beitrittsland unterzeichnen muss.

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Entstehung und Entwicklung der UNO

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ist eine Staatenvereinigung zur Sicherung des Weltfriedens und zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Sie wurde 1945 von 51 Staaten mit der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen gegründet.
Zielstellungen der UNO sind laut Charta vor allem die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit zur Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme und die Sicherung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache und der Religion.
Zur Realisierung der Ziele bedient sich die UNO unterschiedlicher Organe und Organisationen, u. a. des Weltsicherheitsrates und der UNESCO. Diese sind den Grundsätzen der UNO entsprechend tätig, z. B. entsprechend der Menschenrechtsdeklaration oder den Genfer Konventionen der Vereinten Nationen.

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Friedenskonzepte von Kant bis Galtung

Die Reihe der modernen Friedenskonzepte beginnt mit der Schrift „Zum ewigen Frieden“ von IMMANUEL KANT. Hier wurden zum ersten Mal die Prinzipien der Demokratie und des internationalen Staatenbundes verknüpft. Pazifisten haben diese Friedenskonzepte im 19. Jh. weiterentwickelt, in Friedensgesellschaften, die in den USA und Europa – in Österreich und in Deutschland – entstanden.

Zur Beendigung des Ersten Weltkrieges wurde ein konkretes Programm der Friedenssicherung aufgestellt, das in der Gründung des Völkerbundes gipfelte. Es geht auf den amerikanischen Präsidenten WOODROW WILSON zurück.
Auch in der Gegenwart wird das Nachdenken über Friedenskonzepte als die „größte geistige Herausforderung unserer Zeit“ bezeichnet. JOHAN GALTUNG, der das formulierte, orientiert seine Forschungen auf zwei Ziele: auf die Ausschaltung von Gewalt und auf die Sicherung der Würde des Menschen sowie die Integrität seiner Kultur.

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