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Die Judenverfolgung im NS-Regime – die Nürnberger Gesetze

Das Programm der NSDAP und der NS-Staat waren von der Rassenideologie des Nationalsozialismus geprägt und von Anbeginn an antisemitisch ausgerichtet. Die menschenverachtende Begründung dieser Ideologie, die die Überlegenheit der arischen (deutschen) Rasse gegenüber minderwertigen Rassen, vor allem den jüdischen Menschen, betonte, lieferte HITLER u. a. in seinem Buch „Mein Kampf“: Nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“ sollten die Juden alles Schlechte, Böse, Abartige, das Satanische schlechthin, verkörpern. HITLER wurde es dabei von einer tausendjährigen europäischen Tradition der Judenverfolgung erleichtert, sie in diese Rolle zu zwängen.
Gestützt auf das ideologische „Rüstzeug“, begann unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten die Ausgrenzung und Verfolgung der Juden in Deutschland.
Ihre rechtliche Ausgrenzung und Diskriminierung erfolgte dabei durch spezielle Gesetze. So wurden Juden per Gesetz aus dem Staatsdienst oder vom Wehrdienst ausgeschlossen. Den vorläufigen Höhepunkt erreichte die Ausgrenzung jedoch mit den Nürnberger Gesetzen. „Reichsbürgergesetz“ und „Blutschutzgesetz“ nahmen den deutschen Juden die wesentlichsten Bürgerrechte und waren fortan die scheinjuristische Grundlage für ihre hemmungslose Verfolgung.

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Internationaler Strafgerichtshof 

Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Arbeit auf. Sein Statut stellt vier Verbrechen unter Strafe: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression. Erste Verfahren wurden inzwischen eingeleitet, erste Probleme z. B. durch mangelnde Unterstützung durch die Staatenwelt tauchten auf.
Grundlage seiner Tätigkeit ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hierin sind seine Zuständigkeiten, die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze und die Zusammensetzung des Gerichts enthalten. Das Gericht ist ein durch die Unterzeichnerstaaten des Statuts geschaffenes selbstständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Tätigkeit vornehmlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte liegt. Es hat enge Verbindungen zur UNO, ohne eines ihrer Organe zu sein. Es stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts dar, das sich auf die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen, z. B. von verbrecherischen Staatsmännern, bezieht. Insofern die genannten strafbaren Handlungen häufig aber auch eine Gefährdung der internationalen Sicherheit bedeuten, ist seine Einrichtung zugleich ein wichtiger Schritt der internationalen Friedenssicherung.

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Gesetzliche Grundlagen der Marktwirtschaft 

Der Staat greift nicht in die Pläne der Unternehmen und Haushalte ein. Er stellt lediglich den Ordnungsrahmen für den privaten Güter- und Faktorentausch auf. Vertragsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die notwendigen Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft. Marktwirtschaft ohne Privateigentum gibt es nicht. Produktionsmittel und der Boden gehören Personen oder Unternehmen. Die Eigentumsrechte bilden folglich den Kern der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Die Eigentumsrechte, wie auch weitere für das wirtschaftliche Leben wichtige Rechte, sind im Grundgesetz fixiert. Durch die Gesetzgebung, die Gerichte und die entsprechenden staatlichen Einrichtungen werden die Einzelgesetze geschaffen und durchgesetzt.

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Staat und Wirtschaft

Staatliche Instanzen wirken auf die Wirtschaftsentwicklung, um bestimmte politische Zielsetzungen zu realisieren und in marktwirtschaftlichen Ordnungen auf die Struktur, den Ablauf und die Ergebnisse des arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesses Einfluss zu nehmen.
Die Einflussnahme wird geprägt von

  1. Ordnungspolitik,
  2. Stabilisierungspolitik und
  3. Verteilungspolitik.

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