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Strahlungsgesetz von Stefan und Boltzmann

Bei Untersuchungen zur Lichtausbeute von Lichtquellen entdeckte der österreichische Physiker JOSEPH STEFAN (1835-1893) im Jahre 1879 einen Zusammenhang, der von dem deutschen Physiker LUDWIG BOLTZMANN (1844-1906) theoretisch begründet wurde und deshalb heute die Bezeichnung Strahlungsgesetz von STEFAN und BOLTZMANN oder stefan-boltzmannsches Gesetz trägt:

Die Strahlungsleistung eines Körpers hängt nur von seiner Temperatur und seiner Oberfläche ab. Es gilt:

P s = a ⋅ A ⋅ T 4 a = 5,67 ⋅ 10 − 8 W m 2 ⋅ K 4 (STEFAN-BOLTZMANN-Konstante) A Fläche , von der Strahlung ausgeht T Temperatur des strahlenden Körpers in Kelvin

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