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Hauptstadt Berlin

Die Hauptstadt Berlin ist die größte Stadt Deutschlands und eine der führenden Metropolen Europas. Berlin liegt als Stadtstaat in der Mitte des Bundeslandes Brandenburg. Nach der Wiedervereinigung und dem Beschluss, Parlament und Regierung nach Berlin zu verlegen, setzte in Berlin eine rege Bautätigkeit ein, die bis heute nicht abgeschlossen ist. Berlin bietet seinen Bewohnern und Besuchern eine Fülle von kulturellen Einrichtungen und baulichen Sehenswürdigkeiten. Die Stadt ist ein wichtiger Industriestandort und ein führendes Verkehrs- und Dienstleistungszentrum.

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Bundesland Brandenburg

Brandenburg liegt im Osten von Deutschland, im Bereich des von Urstromtälern durchzogenen Norddeutschen Tieflandes. Das flächengrößte neue Bundesland ist nur dünn besiedelt. In seiner Mitte umschließt das Land die deutsche Hauptstadt Berlin. Landeshauptstadt von Brandenburg ist Potsdam. Im Süden von Brandenburg lebt die kleine slawische Minderheit der Sorben. Wirtschaftliche Zentren sind der Speckgürtel genannte Ring um Berlin und das von gravierenden Umweltschäden betroffene Niederlausitzer Braunkohlerevier. In Brandenburg gibt es zahlreiche wichtige Naturreservate und reizvolle Erholungsgebiete mit Seen und Wäldern.

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Landeshauptstadt Potsdam

Die Hauptstadt des Bundeslandes Brandenburg, Potsdam, grenzt direkt an das südwestliche Stadtgebiet von Berlin. Potsdam ist Standort zahlreicher Bildungseinrichtungen und Forschungsstätten, die sich vor allem auf dem Telegrafenberg und im Stadtteil Babelsberg konzentrieren. In Babelsberg befinden sich auch Film- und Fernsehstudios. Potsdam ist ein wichtiger Film- und Medienstandort. Ziel der vielen Besucher sind der Filmerlebnispark Babelsberg und die vielen Parks und Schlösser, allen voran Sanssouci. Potsdam ist in das S-Bahn-Netz von Berlin eingebunden.

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Volksbegehren, Bürgerbegehren

Neben den regulären Parlamentswahlen besteht im repräsentativen System der Bundesrepublik für den Bürger die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Formen

  • auf Bundes- bzw. Länderebene als Volksbegehren und Volksentscheide,
  • auf Gemeindeebene als Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bezeichnet,

unmittelbar an politischen Entscheidungen zu beteiligen (Partizipation).

Diese Instrumente, die sich unter dem Obergriff der direkten oder plebiszitären Demokratie zusammenfassen lassen, sind auf den drei Staatsebenen unterschiedlich stark ausgeprägt.

  • Auf Bundesebene sind außer dem Volksentscheid zur Neugliederung von Bundesländern keine direktdemokratischen Mitbestimmungsverfahren vorgesehen.
  • Dagegen findet sich in den Landesverfassungen aller Bundesländer die Möglichkeit zur Volksgesetzgebung, wobei die Ausgestaltung des zweistufigen Verfahrens – erst das Volksbegehren, dann der Volksentscheid – in der Praxis erheblich variiert. Bestimmte Themen sind der Volksgesetzgebung auf Länderebene nicht zugänglich.
  • Auf kommunaler Ebene schließlich sind die partizipativen Elemente als wichtige Ergänzung des herkömmlichen Kommunalwahlrechts am weitesten entwickelt und in den Gemeindeordnungen/Kommunalverfassungen aller 16 Bundesländer fest verankert. Allgemein gleicht das Prozedere der kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den verschiedenen Gemeindeordnungen den in den übergeordneten Länderverfassungen festgelegten Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide. Offen bleibt, ob es in Zukunft auch auf Bundesebene eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch plebiszitäre Instrumente geben wird.

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