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Spielleute im Mittelalter

Als Spielleute (Spielmann, Spielfrau, Spielweib) wurden im Mittelalter die für die Unterhaltung und die Tanzmusik zuständigen Berufsmusiker bezeichnet. Sie waren Instrumentalmusiker und Sänger, Schauspieler und Tänzer. Der Begriff war ursprünglich sehr weit und umfasste alle „spielenden“ Künstler, was auch die „Heilkunst“ einschließen konnte. Erst im 13. Jh. setzte sich mit Bezug auf die „Kunst der Unterhaltung“ die dominant musikalische Bedeutung des Begriffs durch. Allerdings war damit zugleich eine soziale Herabsetzung ausgedrückt, denn die Spielleute gehörten im Unterschied zu den Musikern bei Hof und den städtischen Ratsmusikern zu den „Fahrenden“ und galten als recht- und ehrlos. Im 18. Jh. verschwand der Begriff. Statt dessen wurde nun vom „Musikanten“ gesprochen.

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Collegium musicum

Collegium musicum (wörtlich soviel wie „musikalisches Zusammentreffen, Versammlung, Vereinigung“) ist eine Vorform des Konzerts als Institution. Und es ist bis heute seit einer rückwärtsblickenden Wiederbelebung nach 1900 besonders in Deutschland die Bezeichnung für instrumentale Ensembles, die sich vornehmlich „Alter Musik“ widmen.

Im Collegium musicum machen vor allem Laien bzw. Liebhabermusiker Musik, oft unter Mitwirkung von Berufsmusikern. Bei diesem Liebhabermusizieren spielen auch Geselligkeit und Unterhaltung aller Art eine Rolle. Historisch werden jedoch Zug um Zug nichtmusikalische Momente der Aktivität wie etwa geselliges Beisammensein mit Essen und Trinken oder literarische Debatte usw. ausgeschieden. Mit dem Liebhaberkonzert öffnet sich hauptsächlich im 18. Jh. der ursprünglich geschlossene Verein für ein bloß zuhörendes Publikum.

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