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Digital Rights Management

Digital Rights Management – die Verwaltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an Musik in digitaler Form – ist im Zeitalter des Musik-Downloads aus dem Internet, der MP3-Player und selbstgebrannten Musik-CDs zu einem zentralen Problem der Musikwirtschaft geworden. Am Umgang mit dem geistigen Eigentum und abgeleiteten Rechten in digitaler Form wird sich nicht nur die Zukunft der Musikwirtschaft und der Musik, sondern die Zukunft der digitalen Kultur insgesamt sowie des Internets als Kommunikations- und Informationsplattform entscheiden.

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Napster und die Folgen

Als der 18-jährige Informatikstudent an der Boston University, SHAWN FANNING (* 1981) im Mai 1999 sein gerade begonnenes Studium abbrach, um die Firma „Napster Inc.“ zu gründen, sollte das die Musikwelt in ihren Grundfesten erschüttern. FANNING hatte zuvor eine Software für den direkten, Peer-to-Peer-Tausch (P2P) von Musikdateien geschrieben, der er den Namen seines Online-Pseudonyms in diversen Internet-Communities gab – „Napster“ (von engl. „nap“ = „Nickerchen“).

Die Napster-Software durchsuchte den Rechner, auf dem sie installiert war, nach Musik-Dateien und meldete die Ergebnisse an einen zentralen Server, auf dem auch die Angebote und Suchanfragen aller anderen Rechner eingingen, auf denen die Napster-Software installiert war. Der Server meldete als Ergebnis auf eine Anfrage die IP-Adressen der Computer mit den Fundstellen zurück, zu denen die Software dann zur Übermittlung der Datei zum anfragenden Rechner eine direkte (Peer-to-Peer) Verbindung herstellte.

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