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GEMA

Die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Organisation von Komponisten, Musikern und Verlegern, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Werke ihrer Mitglieder treuhänderisch wahrnimmt. Als „gemeinnütziger Wirtschaftsverein“ übernimmt die GEMA das Inkasso der Vergütungsansprüche der ihr angeschlossenen Autoren und Verlage. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz von 1965. Sitz der GEMA ist Berlin und München.

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Musikalisches Urheberrecht

Das musikalische Urheberecht ist ein komplexes Gesetzeswerk, das die Rechte des Urhebers (Komponist, Textautor) an seinem Werk, insbesondere die Ansprüche, die sich aus der Nutzung seines Werkes durch Dritte ergeben, regelt.

Der in Deutschland 1837 in Kraft gesetzte allgemeine Urheberschutz wurde 1901 durch ein spezielles musikalisches Urheberrecht ergänzt, das entsprechend den Erfordernissen der fortschreitenden Entwicklung, insbesondere auf dem Gebiet der Reproduktionstechnik, regelmäßig fortgeschrieben wurde. Bei der Wahrnehmung der musikalischen Urheberrechte wird zwischen

  • „großem Recht“ (Bühnenwerk, kollektive Rechtewahrnehmung) und
  • „kleinem Recht“ (nichtdramatisches Musikwerk, individuelle Wahrnehmung der Rechte) unterschieden.

Das musikalische Urheberrecht liefert der Musikentwicklung die rechtliche Grundlage und ist eine der Säulen, auf denen das Musikleben in seinen wirtschaftlichen Dimensionen ruht.

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