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Konzert als Institution

Der Begriff „Konzert“ ist doppeldeutig. Er bezieht sich sowohl auf die Gattung wie auf die Institution Konzert. Das dem Begriff „Konzert“ zugrunde liegende lateinische Wort „concertare“ heißt sowohl „wetteifern, kämpfen, streiten, disputieren“ als auch „mit jemandem zusammenwirken“. Das daraus abgeleitete italienische concertare („Concerto“) erhielt die Bedeutung: „etwas miteinander in Übereinstimmung bringen, vereinigen“. „Wetteifern“ hat durchaus mit Kampf und Konkurrenz auf einem Markt zu tun. Beide Male ist das Miteinander verschiedener Partner im Ensemble gemeint.

Die Institution Konzert hat zwei Hauptquellen. Zum einen entsteht sie vor allem im 17. Jh. in Formen wie dem Collegium musicum als bürgerliche Vereinigung, bei der mehrere Musikliebhaber gemeinsam und gesellig miteinander musizieren, oft unter Mitwirkung professioneller Musiker. Zum anderen bildet sich das Konzert als professionelle, von Virtuosen oder kommerziell Interessierten organisierte Veranstaltung heraus.

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Musik in der Französischen Revolution

Die Musik der Französischen Revolution zwischen 1789 und 1794 ist gekennzeichnet durch die Funktion, die Maxime „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ musikalisch zu verwirklichen. Insbesondere die Gattungen

  • Lied,
  • Marsch sowie
  • die Massen- und Revolutionshymnen

erwiesen sich dafür als besonders geeignet und wurden von den der Revolution verbundenen Komponisten bevorzugt bedient.

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