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Konzert als Institution

Der Begriff „Konzert“ ist doppeldeutig. Er bezieht sich sowohl auf die Gattung wie auf die Institution Konzert. Das dem Begriff „Konzert“ zugrunde liegende lateinische Wort „concertare“ heißt sowohl „wetteifern, kämpfen, streiten, disputieren“ als auch „mit jemandem zusammenwirken“. Das daraus abgeleitete italienische concertare („Concerto“) erhielt die Bedeutung: „etwas miteinander in Übereinstimmung bringen, vereinigen“. „Wetteifern“ hat durchaus mit Kampf und Konkurrenz auf einem Markt zu tun. Beide Male ist das Miteinander verschiedener Partner im Ensemble gemeint.

Die Institution Konzert hat zwei Hauptquellen. Zum einen entsteht sie vor allem im 17. Jh. in Formen wie dem Collegium musicum als bürgerliche Vereinigung, bei der mehrere Musikliebhaber gemeinsam und gesellig miteinander musizieren, oft unter Mitwirkung professioneller Musiker. Zum anderen bildet sich das Konzert als professionelle, von Virtuosen oder kommerziell Interessierten organisierte Veranstaltung heraus.

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