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Frauenbewegung

Die Frauenbewegung umfasst Verbände und Initiativen, deren Mitglieder sich in mehr oder weniger festen Organisationsformen zusammenschließen und sich öffentlich für ihre Gleichberechtigung auf politischem, ökonomischem, kulturellem und sozialem Gebiet einsetzen.

Die deutsche Frauenbewegung kann in zwei Phasen unterteilt werden: Die erste Phase begann in den 1840er-Jahren und endete 1933. Die zweite Epoche begann 1945. Im Rahmen der Studentenproteste entstand Ende der 1960er-Jahre die „neue“ Frauenbewegung. In der DDR entstand eine vergleichbare „neue“ Frauenbewegung später; diese arbeitete eng mit der oppositionellen Friedensbewegung zusammen.

Die Frauenfrage hat zu einer institutionalisierten Frauenforschung im universitären und außeruniversitären Bereich geführt. Dieser Forschungszweig wird gegenwärtig mit dem Begriff Gender Studies bezeichnet.

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Von der Frauenförderung zur Geschlechterpolitik

Frauenförderung und Männerförderung sind Instrumente der Gleichstellungspolitik. Gender-Mainstreaming ist eine Strategie zur Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung (engl.: gender = soziales Geschlecht; mainstream = Hauptstrom, vorherrschende Richtung). Gender Mainstreaming hat seine Wurzeln in der internationalen Frauenbewegung der 1980er-Jahre. In dieser Zeit wurden auch in Deutschland Institutionen zur Durchsetzung der Interessen der Frauen geschaffen. Es ging um die rechtlich-formale Gleichstellung der Frauen, um den Abbau direkter und indirekter Diskriminierung sowie um die Erhöhung der Partizipationschancen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wesentliche Instrumente waren Frauenförderungsprogramme und Frauenförderpläne, die Durchsetzung von Gleichstellungsregeln. Am 1. September 1994 wurde Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um folgenden Satz erweitert:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Langsam entwickelt sich im Bereich der Gleichstellungspolitik auch ein öffentliches Engagement von Männern.

Im europäischen Rahmen wurden die Fragen der Gleichstellung im Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 geregelt. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentlicher Aspekt in den Außenbeziehungen der Europäischen Union und in ihrer Politik der Entwicklungsarbeit.

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Gleichstellungspolitik in Deutschland

Gleichstellungspolitik bezeichnet die Herstellung der Chancengleichheit von Mann und Frau, also von Geschlechterdemokratie durch

1. spezielle Maßnahmen der Frauenförderung, wie:

  • Frauenförderprogramme,
  • die Einführung der so genannten Frauenquote (z. B. in den politischen Organisationen und Gremien),
  • die Berufung von Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und Kommunalebene und

2. Gender Mainstreaming als integrative und umfassende Gleichstellungspolitik.

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