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Gebiete des Rechts im modernen Staat

In einem modernen demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland werden die vielfältigen Lebensbereiche durch das Recht geordnet und gesteuert. Entsprechend sind verschiedene Gebiete des Rechts zu unterscheiden.
Rechtliche Regelungen betreffen den Bereich des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (auch Zivilrecht genannt).

In der Bundesrepublik Deutschland baut die Organisation und Zuständigkeit der Gerichte auf der Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht auf. Privatrechtliche (bürgerliche) Streitigkeiten werden von den Zivilgerichten der so genannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Arbeitsgerichten verhandelt, öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vorwiegend von Verfassungs- und Verwaltungsgerichten, Finanz- und Sozialgerichten.

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Politikverständnis in der Geschichte

Die verschiedenen historischen Phasen des Politikverständnisses haben deutliche Spuren in der Gegenwart hinterlassen. Sie legten die Grundlinien für einige der gegenwärtig nebeneinander oder auch konkurrierend verwendeten Politikbegriffe.
PLATON und ARISTOTELES sind die Begründer der Politikwissenschaft in der griechischen Antike. Auf sie geht der normativ-ontologische Politikbegriff zurück. Der in der Neuzeit mit den großen geographischen Entdeckungen und wissenschaftlichen Umwälzungen entstandene realistische Politikbegriff wurde im 20. Jh. vor allem von MAX WEBER wieder aufgenommen und verbreitet. Politik als Freund-Feind-Unterscheidung geht auf CARL SCHMITT zurück und wird in jüngster Zeit verstärkt rezipiert. Der marxistische Politikbegriff ging aus zwei Denkschulen hervor: aus dem Marxismus-Leninismus, wie er in den Ländern des Ostblocks gelehrt wurde, und aus der „Kritischen Theorie“ der „Frankfurter Schule“, vertreten von MAX HORKHEIMER und THEODOR W. ADORNO. Der systemtheoretische Politikbegriff wurde weltweit verbreitet von DAVID EASTON und NIKLAS LUHMANN. In der Gegenwart wird Politik vorzugsweise unter realistischer und systemtheoretischer Sicht bestimmt. Daneben gibt es eine weite Definition, die über die Phänomene des Staates und des politischen Systems hinausgreift.

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