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Interessensausgleich im Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat. Die Gesetzgebungspraxis zeigt, dass wenige Gesetze im Bundesrat scheitern, sondern dessen Mehrheit vielmehr über den Vermittlungsausschuss – der sich aus Vertretern im Bundestag und Bundesrat zusammensetzt – versucht, Gesetzesbeschlüsse der anderen parteipolitischen Mehrheit in ihrem Sinn zu verändern. Am Ende steht ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen ausgleicht.

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Stellung und Aufgaben des Bundesrats

Der Bundesrat ist das gemeinsame Verfassungsorgan der Bundesländer. Er nimmt deren Interessen in der Bundesrepublik Deutschland wahr. Als zweite Kammer neben der ersten Kammer, dem Bundestag, ist der Bundesrat in der Welt einzigartig. Da beim Bundesrat Regierungs- und nicht Parlamentsmerkmale dominieren, wird in diesem Zusammenhang auch von „zweiter Regierung“ und weniger von „zweiter Kammer“ gesprochen.

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