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Föderalismus und Subsidiarität

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung festgelegt. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufzuteilen. Im Grundgesetz werden auch die Zuständigkeiten von Bund und Ländern geregelt.

Der bundesdeutsche Föderalismus ist stufenförmig aus kleineren zu größeren Einheiten aufgebaut. Die Aufteilung der Rechte und Pflichten erfolgt über das Prinzip der Subsidiarität: Demnach sollen die staatlichen Aufgaben auf möglichst niedriger politischer Ebene – und damit möglichst bürgernah – wahrgenommen werden, d. h. nur jene Aufgaben sind der jeweils nächsthöheren Ebene zu überlassen, die über die spezifischen Interessen und Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit hinausgehen.

Durch den fortschreitenden Prozess der europäischen Integration ist die neue politische Ebene der EU hinzugekommen, wodurch neue rechtliche Regelungen der verschiedenen politischen Entscheidungsebenen gefunden werden müssen.

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Umfang und Ausrichtung der EU-Entwicklungspolitik

Die europäische Entwicklungspolitik zielt vor allem auf

  • die Bekämpfung der Armut,
  • die nachhaltige soziale Entwicklung und
  • die schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft.

Die EU ist weltweit entwicklungspolitisch tätig und international der größte Geber. Die Zusammenarbeit ist vor allem auf die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) ausgerichtet, findet aber auch mit anderen Weltregionen wie Asien und Lateinamerika, dem Mittelmeerraum, Mittel- und Osteuropa, der ehemaligen Sowjetunion und Südosteuropa statt. Hinzu kommen Nahrungsmittelhilfen, humanitäre Hilfsleistungen und die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen.

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Deutschland im europäischen Integrationsprozess

Die Rolle Deutschlands hat sich seit der Gründung der EKGS im Jahr 1951 erheblich gewandelt. Heute ist die Bundesrepublik Deutschland ein maßgeblicher Akteur bei der Ausgestaltung der Europäischen Union. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland aufgrund der konsequenten Einbindung in das westliche Bündnissystem in den europäischen Einigungsprozess integriert. In den 1970er- und 1980er-Jahren gelang es Deutschland, sich in der Gemeinschaft zu etablieren und ein größeres Gewicht zu erlangen.
Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der damit zusammenhängenden Vereinigung Deutschlands kam es zu einer Neudefinition der Rolle Deutschlands. Deutschland hat im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union Mitte der 1990er-Jahre und der Osterweiterung eine bedeutende Rolle eingenommen. Darüber hinaus engagierte sich Deutschland bei der Reformierung der EU, der Vollendung des Binnenmarktes, der Herausbildung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion.

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Verbraucherschutz, Umwelt- und Gesundheitspolitik der EU

Mit der Errichtung des Binnenmarktes und gefördert durch die Erkenntnis, dass Umweltprobleme sowie die Gewährleistung eines möglichst hohen Gesundheitsniveaus und der Verbraucherschutz internationale Anliegen sind, nehmen Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherpolitik innerhalb der Europäischen Union (EU) einen sich zunehmend vergrößernden Stellenwert ein. Durch die Schaffung rechtlicher Grundlagen beteiligt sich die Gemeinschaft aktiv an diesen Politikbereichen. Dabei werden nicht nur mehrjährige Aktionsprogramme beschlossen, wie z.B. das Sechste Umweltprogramm Umwelt 2010, sondern auch Abkommen mit Drittstaaten und Ländergruppen ausgehandelt. Die Errichtung europäischer Agenturen ermöglicht eine effektive Informationspolitik sowie ein koordiniertes Handeln der Gemeinschaft in den jeweiligen Bereichen.

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