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Organisation und Verfahren der Gerichte

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 GG ein Rechtsstaat. Damit der Bürger sein Recht erstreiten kann, ist es erforderlich, dass es Gerichte gibt, vor denen er seine Ansprüche geltend machen kann. Genauso wichtig sind die Strafgerichte, vor denen der Staat dem straffälligen Bürger dessen Schuld beweisen muss, um ihn bestrafen zu können. Dies alles setzt in einem Rechtsstaat ein geordnetes, für alle Beteiligten vorhersehbares Verfahren voraus. Dazu zählt auch, dass die Zuständigkeit der Gerichte geregelt ist, sodass nicht beispielsweise das Verwaltungsgericht auch Ehen scheidet und das Arbeitsgericht Strafen ausspricht. Dies alles gehört zum großen Komplex der Gerichtsverfassung in Deutschland.

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Gebiete des Rechts im modernen Staat

In einem modernen demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland werden die vielfältigen Lebensbereiche durch das Recht geordnet und gesteuert. Entsprechend sind verschiedene Gebiete des Rechts zu unterscheiden.
Rechtliche Regelungen betreffen den Bereich des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (auch Zivilrecht genannt).

In der Bundesrepublik Deutschland baut die Organisation und Zuständigkeit der Gerichte auf der Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht auf. Privatrechtliche (bürgerliche) Streitigkeiten werden von den Zivilgerichten der so genannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Arbeitsgerichten verhandelt, öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vorwiegend von Verfassungs- und Verwaltungsgerichten, Finanz- und Sozialgerichten.

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