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Inhalte der Grundrechte

Die Fundamentalnorm des Grundgesetzes ist die Menschenwürde als Anspruch jedes Menschen, um seiner selbst willen geachtet zu werden. Sie ist als Leitprinzip der Verfassung von elementarer Bedeutung und verkörpert den obersten Wert.
Das Grundgesetz enthält eine weit reichende Garantie von Grundrechten (Grundrechtskatalog), in denen die Menschen- und Bürgerrechte detailliert benannt werden. Inhaltlich können Grundrechte unterschieden werden in:

  • Freiheitsrechte und
  • Gleichheitsrechte.

Die Freiheitsrechte begrenzen den staatlichen Zugriff auf bestimmte Bereiche des menschlichen Lebens (Abwehrrechte) und geben dem Bürger das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe (Mitwirkungsrechte).
Die Gleichheitsrechte sollen die Chancengleichheit der Individuen und ihre rechtliche Gleichheit gegenüber dem Staat sichern. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz beinhaltet ein staatliches Willkürverbot und ist als Gleichbehandlungsgebot zu verstehen: Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches darf nicht willkürlich gleich behandelt werden.

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Informations- und Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit ist das Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern zu dürfen. Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Informationsfreiheit bezieht sich auf den uneingeschränkten Empfang von Informationen.
Im 18. Jahrhundert beginnt der Entwicklungsprozess von Informations- und Meinungsfreiheit. Bis 1933 werden diese Freiheiten mehr oder weniger geduldet, in der Zeit des Nationalsozialismus sogar ganz abgeschafft. In der Bundesrepublik Deutschland sind Informations- und Meinungsfreiheit im deutschen Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.

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Medien als vierte Gewalt

Deutschland gilt als Ursprungsland der Zeitung. Im internationalen Vergleich ist die gegenwärtige Presselandschaft äußerst vielfältig. Nach dem Ersten Weltkrieg kam der Rundfunk und nach dem Zweiten Weltkrieg das Fernsehen hinzu, die das Zeitalter der Massenkommunikation eröffneten.
An der Spitze der öffentlichen Meinungsbildung stehen nach wie vor die großen überregionalen Tageszeitungen. Die meisten auflagenstarken Tageszeitungen und Zeitschriften kommen aus den vier Konzernen Bertelsmann, Springer, Bauer und Burda, die zugleich auch privat-kommerziellen Rundfunk betreiben. Das Fernsehen als das Leitmedium der Massenkommunikation ist privat und öffentlich-rechtlich organisiert (duales System).

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