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Verwaltung als Regierungsvoraussetzung

Gemäß rechtsstaatlicher Tradition soll sich Politik in einer rationalen Verwaltungsordnung vollziehen, die jeder politisch gestellten Aufgabe einen bestimmten Stellenwert zuweist und zu einer erwartbaren Lösung führt. Der Verwaltungsaufbau spiegelt die sachliche Zuständigkeit (Referate), Übersicht und Verantwortung. Aufgrund der sozialen und ökonomischen Entwicklungen im massendemokratischen Sozialstaat und der internationalen Kooperation der Einzelstaaten werden politische Aufgaben komplexer und verschieben die Gewichte innerhalb der Verwaltung vom Gesetzesvollzug zur politischen Programmentwicklung. Ein Übermaß an Programmvielfalt beeinträchtigt die Verwaltungseffizienz.

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Verwaltungsaufgaben und -organisation

Verwaltung ist nach MAX WEBER zugleich Herrschaft im Alltag und Dienstleistung. In Deutschland sind drei voneinander unabhängige Verwaltungsebenen zu unterscheiden: die des Bundes, der Länder und der Kommunen einschließlich der Gemeindeverbände. Die Bundesverwaltung ist auf wenige Zuständigkeiten begrenzt, die Länderverwaltungen sind generell zuständig. Die Länderverwaltungen vollziehen Verwaltungsaufgaben des Bundes sowie ländereigene Aufgaben. Unter Länderaufsicht sind daran entscheidend die Kommunen beteiligt.

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