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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nimmt die Belange der Jugendlichen und der zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren wahr. Die allgemeinen Aufgaben umfassen alle Angelegenheiten sozialer, personeller oder wirtschaftlicher Art, die die von der JAV vertretenen Arbeitnehmer/innen direkt oder indirekt berühren.

Eine JAV hat im wesentlichen Antrags-, Überwachungs-, Anregungs- und Unterrichtungsrechte. Die Ausgestaltung dieser Rechte ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Darüber hinaus genießt eine JAV ähnliche Schutzrechte wie der Betriebsrat. JAV-Mitglieder haben einen Anspruch auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2000 wurde die Grundlage der JAV-Arbeit deutlich verbessert.

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