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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Gewerkschaft

Gewerkschaften sind unabhängige Verbände von lohn- und gehaltsabhängigen Arbeitnehmern, die sich zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen sowohl im Betrieb als auch allgemein in Wirtschaft und Politik zusammengeschlossen haben. Sie gelten als die ursprüngliche Form der Arbeiterbewegung und sind bis heute feste Institutionen geblieben.

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Tarifautonomie und Tarifverträge

Durch Tarifverträge wurden angemessene Arbeitsbedingungen erkämpft und durchgesetzt. Die Tarifvertragsparteien sind zuständig für die Tarifverträge, die sie geschlossen haben. Sie erfüllen eine Schutzfunktion, weil sie die Verhandlungsschwäche des einzelnen Arbeitnehmers beim Aushandeln der Arbeitsbedingungen ausgleichen. Mit Tarifverträgen werden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, die Inhalt, Abschluss und Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen.

Ohne die abgesicherte Tarifautonomie wäre der einzelne Arbeitnehmer im Bezug auf seine Arbeitsbedingungen erpressbar und der Unterbietungskonkurrenz ausgeliefert. Die Tarifautonomie hat ihre gesetzliche Grundlage in der Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes und im Tarifvertragsgesetz. Die Koalitionsfreiheit räumt den Arbeitnehmern nicht nur den garantierten freiwilligen Zusammenschluss in Gewerkschaften ein, sondern auch das Recht, innerhalb des vom Grundgesetz bestimmten Wirkungskreises Arbeits- und Lebensbedingungen durch Tarifverträge zu regeln, die wie Gesetze gelten.

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