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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Betriebliche Mitbestimmung

Mitbestimmung ist das Recht der Arbeitnehmer, innerhalb der Unternehmen und Betriebe an Entscheidungen, die sie betreffen, beratend und mitentscheidend teilzunehmen. Sie ist eine Grundlage der deutschen Wirtschafts- und Sozialordnung und wird in größeren Unternehmen durch die Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat oder in Betrieben durch Mitarbeitervertreter wahrgenommen. In Unternehmen wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmer durch ihre Beteiligung im Aufsichtsrat gewährleistet. Es gibt verschiedene Regelungen der Unternehmensmitbestimmung, was mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen und Gesetzesgrundlagen zusammenhängt.

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Tarifautonomie und Tarifverträge

Durch Tarifverträge wurden angemessene Arbeitsbedingungen erkämpft und durchgesetzt. Die Tarifvertragsparteien sind zuständig für die Tarifverträge, die sie geschlossen haben. Sie erfüllen eine Schutzfunktion, weil sie die Verhandlungsschwäche des einzelnen Arbeitnehmers beim Aushandeln der Arbeitsbedingungen ausgleichen. Mit Tarifverträgen werden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, die Inhalt, Abschluss und Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen.

Ohne die abgesicherte Tarifautonomie wäre der einzelne Arbeitnehmer im Bezug auf seine Arbeitsbedingungen erpressbar und der Unterbietungskonkurrenz ausgeliefert. Die Tarifautonomie hat ihre gesetzliche Grundlage in der Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes und im Tarifvertragsgesetz. Die Koalitionsfreiheit räumt den Arbeitnehmern nicht nur den garantierten freiwilligen Zusammenschluss in Gewerkschaften ein, sondern auch das Recht, innerhalb des vom Grundgesetz bestimmten Wirkungskreises Arbeits- und Lebensbedingungen durch Tarifverträge zu regeln, die wie Gesetze gelten.

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