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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nimmt die Belange der Jugendlichen und der zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren wahr. Die allgemeinen Aufgaben umfassen alle Angelegenheiten sozialer, personeller oder wirtschaftlicher Art, die die von der JAV vertretenen Arbeitnehmer/innen direkt oder indirekt berühren.

Eine JAV hat im wesentlichen Antrags-, Überwachungs-, Anregungs- und Unterrichtungsrechte. Die Ausgestaltung dieser Rechte ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Darüber hinaus genießt eine JAV ähnliche Schutzrechte wie der Betriebsrat. JAV-Mitglieder haben einen Anspruch auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2000 wurde die Grundlage der JAV-Arbeit deutlich verbessert.

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