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Betriebsrat und Gesetze betrieblicher Mitbestimmung

Von der ersten Gewerbeordnung 1891 über das Betriebsrätegesetz von 1920 entstand das Betriebsverfassungsgesetz, welches noch heute seine Gültigkeit hat und die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsräten definiert.
Betriebsräte vertreten die Interessen der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Dieser hat besondere Beteiligungsrechte, welche neben Mitbestimmungsrechten auch Anhörungs- und Mitwirkungsrechte beinhalten. Zudem ist der Betriebsrat bei manchen Entscheidungen des Arbeitgebers anzuhören und hat wesentliche Mitbestimmungsrechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen und die Vermittlung zwischen Belegschafts- und Arbeitgeberinteressen.

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