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Das Schengener Abkommen (I und II)

1985 unterzeichnen Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten im luxemburgischen Schengen ein Abkommen zur Erleichterung der Grenzabfertigung und für den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Später treten noch Italien, Portugal, Griechenland, Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Island und Norwegen werden durch Kooperationsabkommen ebenfalls Mitglieder des Schengener Abkommens.
Die prinzipielle Regel der Schengener Abkommen I und II ist Freizügigkeit nach innen und Grenzsicherung nach außen. Die Vereinbarungen umfassen den Abbau der Grenzkontrollen und eine Erleichterung des Transportwesens an den Grenzen der Mitgliedstaaten. Zum Ausgleich wird an den Außengrenzen eine verstärkte Absicherung mit verbesserter Zusammenarbeit der Polizeibehörden beschlossen. Das computergestützte, gemeinsame Schengener Informationssystem (SIS) wurde 1995 zur besseren grenzübergreifenden Verbrechensbekämpfung eingerichtet.

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UNHCR und Genfer Flüchtlingskonvention

Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) wurde 1951 zum Schutz der Flüchtlinge ins Leben gerufen. UNHCR gehört zu den wichtigsten humanitären Hilfsorganisationen der Welt, die gegenwärtig etwa 20 Mio. Menschen in 114 Ländern unterstützen. Grundlage der Arbeit bildet die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.7.1951. Sie definiert den Begriff des politischen Flüchtlings, regelt dessen Status und verbietet grundsätzlich, Flüchtlinge in Gebiete auszuweisen oder abzuschieben, in denen ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sind.

Grundlegendes Ziel der UNHCR ist, Flüchtlinge zu schützen und ihnen zu helfen, sich in einer normalen Umgebung ein neues Leben aufzubauen. Rechtlicher Schutz und materielle Hilfe sind dabei eng miteinander verbunden. Vorbeugende Maßnahmen in den weltweiten Krisengebieten zielen darauf, große Bevölkerungsbewegungen zu vermeiden.Wegen der Komplexität der humanitären Krisen arbeitet der UNHCR eng mit einer Vielzahl anderer Organisationen zusammen, z. B. WFP, UNICEF, WHO, UNDP sowie vielen NGOs.

UNHCR wird vorwiegend durch freiwillige Beiträge finanziert, insbesondere von Regierungen, aber auch von zwischenstaatlichen Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen.

UNHCR realisiert auf allen Kontinenten Programme zur Betreuung und Unterstützung der Flüchtlinge, so auf dem Balkan, in Palästina, Afghanistan, in verschiedenen Regionen Afrikas und in Kolumbien. Seit dem 11. September 2001 hat vor allem in der EU, den USA und in Australien die Debatte über die Gefahren weltweiter Flüchtlingsströme zugenommen.

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Menschenrechtsorganisationen

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen in fast allen Regionen der Welt hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg eine Vielzahl von Menschenrechtsorganisationen gebildet. Ihre Mitglieder engagieren sich für die Menschenrechte – weltweit oder in bestimmten Gebieten –, indem sie Verstöße gegen diese Rechte dokumentieren und der Öffentlichkeit bekannt machen. Sie organisieren Kampagnen wie Petitionen und Unterschriftenaktionen, Patenschaften für Opfer, Boykott-Aufrufe. Und sie fordern Regierungen und internationale Organisationen dazu auf, die Zusammenarbeit mit menschenrechtswidrigen Regimen einzustellen und auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. Bei der überwiegenden Mehrheit dieser Vereinigungen handelt es sich um Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die hauptsächlich von Spenden und dem Engagement ihrer Mitglieder leben.

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