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Rote Liste

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u.a. die Rote Liste, die eine Bestandsaufnahme bedrohter Tier- und Pflanzenarten darstellt.

Die Bundesregierung und die einzelnen Länderregierungen erstellen für ihren Bereich diese Liste und bilden somit eine wichtige Grundlage für den Naturschutz in Deutschland. Alle in der Roten Liste genannten Tier- und Pflanzenarten sind geschützt, entweder bereits ausgestorben, vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet.

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