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Binnenmarkt der EU

Der Binnenmarkt ist ein Kernbestandteil der Europäischen Union, da er großen Einfluss auf weitere Politikbereiche der Union hat. So dient er beispielsweise als Grundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion. Folglich steht der Binnenmarkt in Zusammenhang mit dem Ziel einer ökonomischen und politischen Integration Europas.
Der Binnenmarkt stellt den Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft dar. Er ist ein Raum ohne Binnengrenzen und ermöglicht den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr (vier Freiheiten).
Durch die Herstellung der so genannten „vier Freiheiten“ trägt der Binnenmarkt wesentlich zum Wohlstand in Europa bei, indem er den innergemeinschaftlichen Handel fördert, die Produktivität erhöht und Kosten senkt. Dies wird z. B. durch verstärkten Wettbewerb und Abschaffung der Zollformalitäten erreicht.
Der Binnenmarkt stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Europäischen Union auf dem Weltmarkt gegenüber den USA und Japan.

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Institutionen und Einrichtungen der EU

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Europäische Währungsunion

Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarkts durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.

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