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Entstehung des Grundgesetzes der BRD

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der sogenannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Der Grundlagenvertrag von 1972

Mit dem im Dezember 1972 unterzeichneten und im Mai 1973 in Kraft getreten Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratische Republik (DDR) sollten die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und auf der Basis von Gleichberechtigung und gutnachbarlicher Zusammenarbeit grundlegend geregelt werden. Das war nicht einfach, denn beiden Seiten verbanden grundsätzlich unterschiedliche Positionen hinsichtlich ihres beiderseitigen Verhältnisses. Die DDR sah in diesem Vertrag ein Abkommen zwischen zwei, nach dem Völkerrecht, souveränen Staaten. Sie verknüpfte mit dem Vertrag nicht zuletzt die Ziele der Anerkennung ihrer staatlichen Souveränität und internationaler Gleichberechtigung.
Die Haltung der westdeutschen Bundesregierung war komplizierter. Ihr deutschlandpolitischer Ansatz läßt sich auf die von ihr gewählte Formel bringen, nach der es sich bei den beiden Vertragspartnern um zwei Staaten, aber um eine Nation gehandelt habe. Damit sollte deutlich werden, dass man einerseits am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, was man aber andererseits nur über die Anerkennung der Realitäten für erreichbar hielt.
In dem im Grundlagenvertrag erzielten Ergebnis konnten sich letztlich beide Seiten wiederfinden. Für die von der deutschen Teilung betroffenen Menschen ergaben sich durch diese Annäherung konkrete Erleichterungen in Form von Besuchs- und anderen Kontaktmöglichkeiten.

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