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Grundgesetz (Quellentext)

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Entstehung des Grundgesetzes der BRD

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Bundespräsidenten als Identitäts- und Integrationsfiguren

Der Bundespräsident repräsentiert als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland die Einheit des Staates nach innen und außen. Er vertritt die Bundesregierung völkerrechtlich. Der Bundespräsident wirkt an der Regierung mit, allerdings nur mit geringen politischen Kompetenzen. Seine Amtshandlungen müssen vom Kanzler oder von Fachministern gegengezeichnet werden. Er erhält besonderes politisches Gewicht in Krisen zwischen Regierung und Parlament. Er kann dann den Bundestag auflösen.

Bundespräsidenten sind Integrationsfiguren, die sich den jeweiligen gesellschaftlichen Zeitproblemen stellen, diese benennen und in einen gesellschaftlich-moralischen Zusammenhang bringen. Die bisherigen Präsidenten setzten sich häufig für Minderheiten ein und wählten zudem als Schwerpunkt ihrer Amtsführung wechselweise einen innenpolitischen, dann wieder einen außenpolitischen Aspekt.

Bundespräsidenten üben symbolische Politik aus und erreichen damit viele Menschen, denn in pluralistischen und orientierungsschwachen modernen Gesellschaften übernehmen Symbole Leitbildfunktion und Standortbestimmung. Bundespräsidenten ordnen, wo Unübersichtlichkeit herrscht, übernehmen eine Vorbildfunktion und tragen zur „öffentlich ausgetragenen ethisch-politischen Selbstverständigung“ (JÜRGEN HABERMAS 1992) bei.

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