Direkt zum Inhalt

5 Suchergebnisse

Alle Filter zurücksetzen
Artikel lesen

Gewaltenteilung: parlamentarische Demokratie

Neben dem Rechtsstaatsprinzip und der Volkssouveränität ist die Gewaltenteilung die dritte wesentliche Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Ordnung, die besagt, dass die Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen aufgeteilt wird, um durch eine gegenseitige Kontrolle der Gewalten sowohl die Konzentration als auch den Missbrauch von Macht zu verhindern. Nach der klassischen Definition verteilt sich die Staatsgewalt auf drei Träger: Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Schon in der Antike entwickelten Denker die Lehre der gemischten Verfassung. In der Neuzeit begründeten JOHN LOCKE und CHARLES DE SECONDAT MONTESQUIEU das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist das Kernstück der freiheitlich-demokratischen Verfassungslehre.

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von „checks and balances“ verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Handlungen der jeweils anderen Gewalt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.

Artikel lesen

Politik und Architektur: Bundestag und Bundeskanzleramt

Die Gebäude für die Spitzenämter der Politik gehören zu den politischen Symbolen eines Landes. Im Unterschied zu Monarchien oder Diktaturen gibt es in der Demokratie nicht einen einzelnen Bauherren, sondern repräsentativ-politische Gremien, die mittels öffentlicher Planungs- und Bauwettbewerbe über die architektonische Gestaltung der Staatsbauten entscheiden. Der Umzug von Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin eröffnete die seltene Chance, ein Parlaments- und Regierungsviertel neu zu konzipieren, öffentlich zu diskutieren und zu bauen. Vor dem Brandenburger Tor entstand ein „Band des Bundes“ mit dem Parlament im Reichstagsgebäude und dem Bundeskanzleramt als Bausolitäre.

Artikel lesen

Politikverständnis in der Geschichte

Die verschiedenen historischen Phasen des Politikverständnisses haben deutliche Spuren in der Gegenwart hinterlassen. Sie legten die Grundlinien für einige der gegenwärtig nebeneinander oder auch konkurrierend verwendeten Politikbegriffe.
PLATON und ARISTOTELES sind die Begründer der Politikwissenschaft in der griechischen Antike. Auf sie geht der normativ-ontologische Politikbegriff zurück. Der in der Neuzeit mit den großen geographischen Entdeckungen und wissenschaftlichen Umwälzungen entstandene realistische Politikbegriff wurde im 20. Jh. vor allem von MAX WEBER wieder aufgenommen und verbreitet. Politik als Freund-Feind-Unterscheidung geht auf CARL SCHMITT zurück und wird in jüngster Zeit verstärkt rezipiert. Der marxistische Politikbegriff ging aus zwei Denkschulen hervor: aus dem Marxismus-Leninismus, wie er in den Ländern des Ostblocks gelehrt wurde, und aus der „Kritischen Theorie“ der „Frankfurter Schule“, vertreten von MAX HORKHEIMER und THEODOR W. ADORNO. Der systemtheoretische Politikbegriff wurde weltweit verbreitet von DAVID EASTON und NIKLAS LUHMANN. In der Gegenwart wird Politik vorzugsweise unter realistischer und systemtheoretischer Sicht bestimmt. Daneben gibt es eine weite Definition, die über die Phänomene des Staates und des politischen Systems hinausgreift.

Artikel lesen

Hannah Arendt – die Freiheit des Handelns

* 14.10.1906 Minden bei Hannover
† 04.12.1975 New York

Berühmt geworden ist HANNAH ARENDT durch ihr politisches Hauptwerk über den Totalitarismus und die Berichterstattung über den Jerusalemer Eichmann-Prozess. Als deutsche Jüdin musste sie – 1933 kurzzeitig von der Gestapo verhaftet – aus Deutschland fliehen und engagierte sich, erst in Paris, dann in New York, in mehreren jüdischen Hilfs- und Kulturorganisationen. In ihrer politischen Theorie setzte sie sich vehement für eine pluralistische Gesellschaft ein, die vom freien, gemeinschaftlichen Handeln der Bürger geprägt ist.

Artikel lesen

Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

5 Suchergebnisse

Fächer
  • Politik/Wirtschaft (5)
Klassen
  • 5. Klasse (5)
  • 6. Klasse (5)
  • 7. Klasse (5)
  • 8. Klasse (5)
  • 9. Klasse (5)
  • 10. Klasse (5)
  • Oberstufe/Abitur (5)
Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025