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Römische Kunst

Unter römischer Kunst versteht man die antike Kunst Italiens und der außeritalienischen Provinzen des Römischen Reiches. Sie beginnt im 5. Jh. v.Chr. mit der Vorherrschaft Roms über die Etrusker und endet mit dem Zerfall des Reiches durch die Einfälle der Germanen im 5. Jh. n.Chr. Das Ende der römischen Kunst ist nicht scharf zu begrenzen. Meist bezeichnet man die Kunst nach Kaiser KONSTANTIN (306–324 n.Chr.) bis zum Tod JUSTINIANs (565 n.Chr.) als Spätantike und bezieht die frühchristliche Kunst mit ein.
Um die Entwicklung der römischen Kultur und Kunst zu verstehen, ist ein kurzer historischer Rückblick erforderlich.

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Zeiten großer Umwälzungen: Weltbürgertum vs. Absolutismus

Das Zeitalter des Barock barg die gesellschaftlichen Veränderungen, die sich in der Aufklärung zeigen, bereits in sich. Der sich ausformende absolutistische Staat brauchte Beamte, die den Staat verwalteten, und Geld, um die wachsenden Ausgaben des Staates zu bezahlen. Es wurden Reformen nötig.
In Preußen wurde 1717 die allgemeine Schulplicht eingeführt. Die Forderung der Aufklärer nach Trennung von Staat und Kirche wurde de facto jedoch erst mit der Weimarer Republik erfüllt. Die Krise von Religion und Denken führte im religiösen Bereich zur Herausbildung pietistischer Auffassungen, philosophisch jedoch trug der Begriff der Vernunft zum Wandel der Geisteshaltungen bei.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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