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Ausländerpolitik nach dem Zuwanderungsgesetz

In einem überparteilichen Konsens wurde nach vierjährigen parlamentarischen Beratungen im Juli 2004 das Zuwanderungsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Am 5. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt es am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Zuwanderungsgesetz ist vorläufiger Endpunkt einer Jahrzehnte geführten innenpolitischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik über ihre Ausländerpolitik. Mit dem neuen Gesetz ist auch gegen den jahrelangen konservativen Widerstand rechtlich verankert, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Im Rahmen einer politischen Neuorientierung von der Ausländer- zur Migrationspolitik – eingeleitet von der rot-grünen Regierungskoalition – ist das Zuwanderungsgesetz ein wichtiger zweiter gesetzgeberischer Schritt, nach Einführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000. Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Zuwanderung politisch zu gestalten, zu steuern und zu begrenzen. Im Vordergrund stehen dabei die nationalen Interessen der Bundesrepublik, insbesondere ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktinteressen, und die humanitären Verpflichtungen.
Das Zuwanderungsgesetz widerspiegelt die Wirklichkeit der Bundesrepublik im Jahr 2004. Letztlich entscheidend ist, dass die im Gesetz angelegten Möglichkeiten und Perspektiven der Integration ausländischer Menschen, der Toleranz gegenüber dem Fremden, der gesellschaftlichen und kulturellen Bereicherung, von Deutschen und Zuwanderern gewollt und genutzt werden. Für ein entsprechendes gesellschaftliches Klima stehen künftig die politischen Parteien in größerer Verantwortung.

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Multikulturelle Gesellschaft

Das Zeitalter der Globalisierung ist auch gekennzeichnet durch den Wandel der national-homogenen Gesellschaft zu einer Gesellschaft mit einem breiten Spektrum an Subkulturen, Weltanschauungen und Religionen. Der Begriff multikulturelle Gesellschaft zeigt sowohl das Erfordernis als auch die Probleme der Integration oder Assimilation von Bürgern unterschiedlicher ethnischer oder religiöser Herkunft auf.

Multikulturelles muss sich im Zusammenleben der Menschen oft durchsetzen in Auseinandersetzung mit Demokratiedefiziten und Frauenfeindlichkeit, mit Korruption, Alkoholismus und Drogenmissbrauch.
In Demokratien, wie der Bundesrepublik Deutschland, besteht ein Problem darin, wie die Tatsache der Begegnung und Vermischung verschiedener kultureller Einflüsse von Personen, sozialen Gruppen, Parteien wahrgenommen wird (einseitig oder differenziert), wie sich insbesondere Entscheidungsträger dieser Entwicklung praktisch stellen, ob sie eine ethnisch-kulturelle Vielfalt fördern oder behindern.

Die wechselseitige Akzeptanz und Beeinflussung der Kulturen zeigt heute eine ganze Reihe von Dimensionen, die gleichzeitig auftreten und untrennbar miteinander verbunden sind: lokale (kommunale), regionale, national-staatliche, europäische, eurasiatische, globale.

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